Jugendmigrationsdienste zeigen im Bundestag ihre Wirkung
Teilhabe ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Demokratie stärken: Jugendmigrationsdienste zeigen im Bundestag ihre Wirkung
Teilhabe ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Demokratie stärken: Jugendmigrationsdienste zeigen im Bundestag ihre Wirkung
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt.
Diese Ausgabe enthält die für die soziale Arbeit relevanten völkerrechtlich bindenden Verträge zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die internationalen Konventionen werden nach der Annahme durch die UN-Vollversammlung , der Unterzeichnung und der Ratifizierung durch nationale Gremien wie dem Deutschen Bundestag für die Vertragsstaaten bindend. Bei allen Vorschriften wurde der aktuelle Stand berücksichtigt (Stand: Dezember 2014).
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen.
Der Bundestag beschließt IPReG. Das vormals als RISG geplante Gesetz wurde umbenannt: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG ist nun die korrekte Bezeichnung. Die Regelungen des Gesetzes standen unter scharfer Kritik. Fach- und Pflegeverbände sowie Sozial- und Behindertenverbände fordern noch immer umfassende Nach-besserungen, die sich vor allem auf die Intensivpflegeversorgung im häuslichen Umfeld beziehen.
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass auch Rehakliniken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen wer-den. Die Ausstattungs- und Betriebskosten sollen den Rehakliniken ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat das Ziel, neue digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können.