kjsg
Kategorie: Alle News

Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde der Weg in eine inklusive Leistungserbringung für alle jungen Menschen geebnet. Dies wird nicht nur Auswirkungen auf die Leistungserbringung sondern auch auf die Organisations- und Finanzierungsstrukturen in diesem Feld haben. Die Gestaltung inklusiver Organisationsstrukturen verlangt ein Umdenken: Nicht die Logiken des Systems stehen im Mittelpunkt, sondern der individuelle Bedarf der Adressat*innen.

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SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.

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Partizipation und Selbstbestimmung in einer inklusiven Erziehungshilfe

Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien – mit diesem Ziel stärkt das im Jahr 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Beratungs-, Beschwerde- und Beteiligungsrechte von Adressat*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig schreibt sich damit erstmals der Begriff der Selbstbestimmung programmatisch in die Zielbestimmung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

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