- Rückruf 93MF: Betroffene ID.-Elektroautos sollen nur bis 80 Prozent geladen werden
- VW verschickt Warnaufkleber, nennt aber keinen Termin für die angekündigte Softwarelösung
- Mercedes zeigt, dass auf Softwaremaßnahmen ein Batterietausch folgen kann
VW nennt lebensgefährliche Folgen und verlangt Ladebegrenzung
Das Schreiben betrifft Fahrzeuge der ID.-Baureihe mit Hochvoltbatterien eines bestimmten Lieferanten. VW äußert den Verdacht, dass Batteriekomponenten nicht den eigenen Qualitätsstandards entsprechen. Bei hohem Ladezustand könne es zu einer Überhitzung innerhalb der Hochvoltbatterie kommen.
Die Folgen beschreibt der Hersteller ausdrücklich: Es bestehe Brandgefahr, die zu schweren bis lebensgefährlichen Verletzungen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs sowie zu schweren Sachschäden führen könne. Besitzer sollen deshalb mehrere Vorgaben beachten:
- Das Fahrzeug nur bis 80 Prozent laden.
- Zwei mitgeschickte Warnaufkleber anbringen: direkt in der Ladedose und im Innenraum neben dem Fahrzeugdisplay.
- Die Warnhinweise gut sichtbar und dauerhaft befestigen und nicht entfernen.
- Weitere Nutzer über den Mangel und die Gefahren informieren.
- Soweit technisch möglich, will VW die maximal verfügbare Ladekapazität zusätzlich vorübergehend systemseitig auf 80 Prozent begrenzen. Unter Beachtung der Hinweise könne das Fahrzeug weiter genutzt werden. Die Aktion 93MF muss laut VW auch durchgeführt werden, wenn das Auto zusätzlich vom Rückruf 93MI betroffen ist.
VW arbeitet nach eigener Darstellung an einer Software, die Auffälligkeiten in Batteriemodulen frühzeitig erkennen und anzeigen soll. Falls erforderlich, sollen zudem Batteriemodule ersetzt werden. Die Arbeiten sollen kostenlos erfolgen. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen sollen die ursprüngliche Ladekapazität und Reichweite wieder zur Verfügung stehen.
Wichtige Fragen beantwortet das Schreiben jedoch nicht:
- Welcher konkrete Defekt steckt hinter der möglichen Überhitzung?
- Welche Modelle, Bauzeiträume und wie viele Fahrzeuge umfasst die Aktion insgesamt?
- Beseitigt die Software die technische Ursache der Gefahr oder erkennt und meldet sie lediglich Auffälligkeiten?
- Nach welchen Kriterien entscheidet VW über den Austausch von Batteriemodulen?
- Wann beginnt die Maßnahme, und wie lange müssen Besitzer mit der Ladebegrenzung leben?
Mercedes als Warnbeispiel für lange Wege zur endgültigen Abhilfe
Die Entwicklung bei Mercedes EQA und EQB zeigt, warum die Frage nach der endgültigen Lösung wichtig ist. Dort waren zunächst Softwaremaßnahmen vorgesehen. Der spätere Rückruf 16136R sieht bei den davon betroffenen Fahrzeugen den Austausch der Hochvoltbatterie vor.
Wie Dr. Stoll & Sauer am 6. Oktober 2026 unter Berufung auf eine KBA-Auskunft vom 17. August 2026 berichtete, soll der Austausch in Europa im vierten Quartal 2026 beginnen. Wegen begrenzter Ersatzteilverfügbarkeit wurde der Zeitrahmen für die Rückrufmaßnahme bis zum 1. März 2028 verlängert. Daraus folgt nicht, dass jeder Besitzer bis 2028 warten muss. Ein Austauschdatum für jedes einzelne Fahrzeug ergibt sich daraus jedoch ebenfalls nicht.
Der Ablauf bei Mercedes verdeutlicht aber, dass zunächst vorgesehene Softwaremaßnahmen einen späteren Batterietausch nicht ausschließen. Ob bei VW ein vergleichbar weitreichender Austausch erforderlich wird, lässt sich aus dem Schreiben nicht ableiten. VW selbst hält zumindest den Austausch einzelner Batteriemodule ausdrücklich offen.
Welche Rechte betroffene Käufer prüfen lassen sollten
Ein laufender Rückruf bedeutet nicht automatisch, dass Käufer jede Wartezeit und jede Nutzungseinschränkung hinnehmen müssen. Bei einem mangelhaften Fahrzeug können je nach Einzelfall Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen. Maßgeblich sind unter anderem der Kaufvertrag, die Rückrufbetroffenheit, bisherige Reparaturversuche und die Dauer der Einschränkungen.
In Betracht kommen insbesondere:
- Nacherfüllung: Beseitigung des Mangels oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.
- Rücktritt und Rückabwicklung: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises, gegebenenfalls unter Anrechnung der bisherigen Nutzung.
- Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises, wenn der Käufer das Fahrzeug behalten möchte und die Voraussetzungen vorliegen.
- Schadensersatz: Ersatz nachweisbarer Schäden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Fahrzeug-Haltern eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Hier werden die rechtlichen Möglichkeiten im einzelnen erklärt. Besitzer sollten das Rückrufschreiben, Kaufunterlagen und Nachweise über bisherige Werkstattmaßnahmen für die juristische Prüfung bereithalten. Die Sicherheitsvorgaben von VW sind unabhängig davon zu beachten.