- Zwei aktuelle Brände in Wernau und Ettenheim
- Weitere Zoe beim Laden oder im Stand ausgebrannt
- Drei Rückrufe wegen möglicher Batteriebrände
- Rückabwicklung und Schadensersatz prüfen lassen
- Kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check
Neue Brände im baden-württembergischen Wernau und Ettenheim
Die Fahrzeugbrände verursachten teils erhebliche Schäden an benachbarten Autos und Gebäuden. In mehreren Fällen musste die Feuerwehr die Batterie nach dem Löschen weiter kühlen.
- Ettenheim, 26. Oktober 2026: Ein Renault Zoe brannte in einer Garage aus. Die Flammen griffen auf eine Hausfassade über, die Druckwelle beschädigte Fenster. Nach der Polizeimitteilung vom 27. Oktober wird der Schaden auf rund 150.000 Euro geschätzt. Das Polizeipräsidium Offenburg bestätigte gegenüber Dr. Stoll & Sauer das Fahrzeugmodell. Die Badische Zeitung berichtete am 27. Oktober von medizinisch versorgten Anwohnern und 50 Feuerwehrleuten im Einsatz.
- Wernau, 25. Oktober 2026: Ein Renault Zoe geriet in der Finkenstraße in Vollbrand. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Reutlingen vom 26. Oktober war das Feuer im Bereich der Batterie ausgebrochen. Die Hitze beschädigte auch einen geparkten Smart. Der Gesamtschaden wurde auf rund 25.000 Euro geschätzt. Hinweise auf Brandstiftung lagen nicht vor.
- Delmenhorst, 11. März 2026: Ein auf einer Hofeinfahrt abgestelltes Renault-Elektroauto brannte aus; die Flammen griffen auf ein Wohnhaus über. Die Polizei bezifferte den Schaden am 12. März auf rund 100.000 Euro. Nach dem Bericht von NonstopNews zum Vorfall handelte es sich um einen Zoe.
- March, 16. Oktober 2025: Ein abgestellter Renault Zoe brannte vollständig aus. Laut Einsatzbericht der Feuerwehr entzündete sich der Akku während der Löscharbeiten wiederholt. Rund 20.000 Liter Wasser wurden eingesetzt. Auch am benachbarten Wohnhaus entstanden Schäden.
- Langenselbold, 16. Januar 2024: Ein Renault Zoe fing beim Laden auf dem Rathausplatz Feuer. Nach der Polizeimitteilung vom selben Tag erfasste der Brand auch die Ladesäule, eine Hecke und eine Gartenhütte. Auto und Ladesäule brannten aus. Der Schaden wurde auf etwa 25.000 Euro geschätzt.
Renault Zoe wurde mehrfach wegen Brandgefahr zurückgerufen
Fehler an der Antriebsbatterie haben bei bestimmten Zoe-Serien bereits zu Rückrufen geführt. KBA-Daten und die Warnmeldungen des EU-Systems Safety Gate nennen folgende Aktionen:
- Rückruf 0DA5 aus dem Jahr 2020: Ein Fertigungsfehler der Batterie kann Kurzschlüsse, Überhitzung und erhöhte Brandgefahr verursachen. Die EU-Warnung A12/00621/20 vom 24. April 2020 betrifft die Produktion vom 23. September bis 18. Dezember 2019. Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer 9706 vom 4. Februar 2020.
- Rückruf 0DKQ aus dem Jahr 2022: Bei bestimmten BT4-XLR-Batterien kann während des Ladens oder der Fahrt ein interner Kurzschluss auftreten. Die EU-Warnung A12/00258/22 vom 11. Februar 2022 nennt die Produktion vom 3. Januar bis 22. Februar 2021. Die KBA-Referenz lautet 11479 vom 27. Januar 2022. Laut ADAC sind 399 Fahrzeuge in Deutschland und 733 weltweit betroffen. Vorgesehen sind eine Prüfung und gegebenenfalls der Austausch von Batteriemodulen.
- Rückruf 0EBN aus dem Jahr 2024: Ein Produktionsfehler kann einen Kurzschluss in der Hochvoltbatterie und einen Brand auslösen. Die EU-Warnung A12/00815/24 vom 29. März 2024 betrifft bestimmte Fahrzeuge aus dem Werk Flins, hergestellt vom 1. bis 28. September 2023.
Auch Mercedes und Ford kämpfen mit Batterieproblemen
Renault ist mit den Problemen bei der Hochvoltbatterie nicht allein. Bei Mercedes mussten zahlreiche Elektroautos der Baureihen EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückgerufen werden.
Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 4. September 2026 Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ (Az. 3 O 300/25). Das Gericht bewertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Batterieprobleme. Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu verlängerten Ladezeiten und einer eingeschränkten nutzbaren Batteriekapazität führen. Darüber berichtete Dr. Stoll & Sauer am 16. September 2026 unter der Überschrift „Ford Kuga: Frust nach Software-Update wächst“.
Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford außerdem mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).
Welche Rechte betroffene Verbraucher haben
Ein Elektroauto kann bereits wegen eines konkreten Brandrisikos mangelhaft sein. Ein tatsächlicher Brand ist dafür keine Voraussetzung. Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer sollten betroffene Halter deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche Ansprüche gegen Verkäufer oder Hersteller bestehen.
Bei einem Sachmangel kommen nach § 437 BGB unter den jeweiligen Voraussetzungen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Nachbesserung: Der Verkäufer muss einen Mangel grundsätzlich kostenlos beseitigen. Entscheidend ist, ob die Maßnahme das Problem dauerhaft behebt.
- Minderung oder Rücktritt: Scheitert die ordnungsgemäße Nacherfüllung, können eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufs möglich sein.
- Schadensersatz: Zusätzliche Kosten und nachgewiesene Schäden können je nach Anspruchsgrundlage ersatzfähig sein. Nach einem Brand sind auch Ansprüche wegen Personen- oder Gebäudeschäden zu prüfen.
Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Batterieproblemen oder einem sicherheitsrelevanten Rückruf eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dort lässt sich prüfen, ob Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz im jeweiligen Fall möglich sind.