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Brandgefahr beim Audi Q4 e-tron: Jetzt auch KBA-Rückruf

Probleme mit E-Autos im VW-Konzern weiten sich aus

(lifePR) (Lahr, )
  • Weltweit 12.734 Fahrzeuge betroffen – KBA nennt ein Fahrzeug in Deutschland.
  • Betroffene E-Autos sollen aus Sicherheitsgründen nur bis 80 Prozent geladen werden.
  • Software und gegebenenfalls Batterietausch vorgesehen – Verbraucherrechte prüfen lassen.
Nach dem US-Rückruf von 9.048 Audi Q4 e-tron und Q4 Sportback e-tron wegen möglicher Batteriebrände ist die Aktion inzwischen auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst: Der KBA-Eintrag vom 28. Oktober 2026 nennt weltweit 12.734 betroffene Fahrzeuge, darunter eines in Deutschland (Referenznummer 17222R, Audi-Code 93SK). Für betroffene Fahrzeuge gilt aus Sicherheitsgründen eine Ladebegrenzung auf 80 Prozent. Weitere Software- und gegebenenfalls Austauschmaßnahmen werden vom KBA in Aussicht gestellt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht darin eine erhebliche Einschränkung für betroffene Fahrer und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Mittlerweile haben die meisten Hersteller wie Mercedes, Ford, VW, Renault, Audi und Porsche ähnliche Probleme mit den Hochvoltbatterien der E-Fahrzeuge. Die Sicherheit der E-Autos muss angezweifelt werden.

US-Rückruf betrifft mehr als 9.000 Elektroautos von Audi

Die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA registrierte den Rückruf am 21. Oktober 2026 unter der Nummer 26V698000. Er betrifft 9.048 Audi Q4 e-tron und Q4 Sportback e-tron der Modelljahre 2024 und 2025, deren Hochvoltbatterie einen Fahrzeugbrand verursachen kann. Auch in den USA sollen die betroffenen Autos bis zur Reparatur nur bis maximal 80 Prozent geladen werden. Nach den US-Rückrufangaben befindet sich die endgültige Abhilfe noch in der Entwicklung; Audi führt die Aktion ebenfalls unter dem Code 93SK.

KBA warnt vor Überhitzung der Hochvoltbatterie

Nach dem amerikanischen Rückruf ist damit auch eine Betroffenheit in Deutschland amtlich dokumentiert. In der vorliegenden KBA-Meldung heißt es zur Gefahr: „Nicht der Spezifikation entsprechende Hochvoltbatterien können überhitzen und zu einem Brand führen.“ Die Rückrufaktion wird vom KBA überwacht.

Die wichtigsten Angaben im Überblick:
  • Modell: Audi Q4 e-tron.
  • Produktionszeitraum: 30. November 2023 bis 26. Juni 2025.
  • Umfang: 12.734 potenziell betroffene Fahrzeuge weltweit, eines in Deutschland.
  • Kennzeichnungen: KBA-Referenznummer 17222R und Audi-Rückrufcode 93SK.
  • Bekannte Schäden: Im KBA-Eintrag werden keine Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden genannt.
Die deutsche Stückzahl bezieht sich auf diese konkrete Rückrufaktion. Auch wenn es sich in Deutschland nur um ein einziges Fahrzeug handelt, kann davon auszugehen sein, dass noch weitere Fahrzeuge anderer Produktionszeiträume betroffen sein könnten.

Zunächst Ladegrenze und Prüfung – weitere Abhilfe folgt

Das KBA beschreibt ein Vorgehen in zwei Schritten. Zunächst erhalten die betroffenen Halter ein Rückrufschreiben mit Warnaufklebern für Ladebuchse und Fahrzeugdisplay sowie die Anweisung, aus Sicherheitsgründen nicht über 80 Prozent zu laden. Zusätzlich muss das Fahrzeug in einer Audi-Werkstatt überprüft werden.

Sobald verfügbar, soll eine aktualisierte Software Auffälligkeiten in den Batteriemodulen frühzeitig erkennen und anzeigen. Falls erforderlich, sollen anschließend einzelne Batteriemodule oder die gesamte Hochvoltbatterie ersetzt werden. Einen konkreten Termin für die Verfügbarkeit der Software nennt der vorliegende KBA-Eintrag nicht.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer stellt sich deshalb die Frage, wann betroffene Fahrer ihr Fahrzeug wieder sicher und ohne rückrufbedingte Ladebeschränkung nutzen können. Eine vorübergehende Ladegrenze ersetzt keine dauerhafte Beseitigung des Batterieproblems.

Weitere Batterie-Rückrufe bei Audi, VW und Cupra

Der Q4-Rückruf steht im Zusammenhang mit weiteren Sicherheitsproblemen an Hochvoltbatterien im Volkswagen-Konzern. Dr. Stoll & Sauer hatte darüber bereits am 28. Oktober 2026 berichtet. Zu den weiteren Rückrufen gehören:
  • Audi e-tron sowie e-tron GT und RS e-tron GT: frühere Aktionen wegen möglicher thermischer Überlastung oder Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie.
  • Audi-Plug-in-Hybride: Rückrufe unter anderem bei A8, Q7, Q8 sowie A6, A7 und Q5 wegen möglicher Batterieüberhitzung.
  • Volkswagen und Cupra: aktuelle Batterie-Rückrufe unter anderem bei Modellen der ID-Reihe und beim Cupra Born.
Die Ursachen und betroffenen Batterien müssen für jede Aktion gesondert betrachtet werden. Der vorliegende KBA-Eintrag zum Q4 e-tron belegt für sich allein keine identische technische Fehlerursache bei anderen Konzernmodellen.

Welche Rechte haben betroffene Käufer und Leasingnehmer?

Ein Fahrzeug muss die vereinbarte und üblicherweise zu erwartende Sicherheit bieten. Eine konkrete Brandgefahr kann nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer einen erheblichen Sachmangel darstellen, auch wenn das Auto noch nicht gebrannt hat. Welche Ansprüche bestehen, hängt unter anderem vom Vertrag, der Rückrufbetroffenheit und den bisherigen Reparaturmaßnahmen ab.
  • Nachbesserung: Käufer können grundsätzlich die Beseitigung eines bestehenden Mangels vom Verkäufer verlangen.
  • Rückgabe des Fahrzeugs: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag infrage kommen, etwa bei fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung.
  • Minderung und Schadensersatz: Je nach Einzelfall können eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Ersatzansprüche wegen zusätzlicher Kosten und Schäden bestehen.
  • Leasing: Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und die Abtretung von Gewährleistungsrechten. Auch Leasingnehmer sollten ihre Möglichkeiten prüfen lassen.
Der Rückruf allein führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückgabe. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt, Rückrufschreiben, Werkstattberichte und Einschränkungen beim Laden zu dokumentieren. Betroffene Käufer und Leasingnehmer können eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check erhalten.

Über Dr. Stoll & Sauer

Dr. Stoll & Sauer vertritt Verbraucher unter anderem Problemen mit E-Autos, der Leasing-Rückgabe und dem Verwaltungsrecht. Die Kanzlei hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile zu Batterieproblemen bei Mercedes-Elektroautos erstritten. Ihre Inhaber wirkten über eine Spezialgesellschaft an den Musterfeststellungsklagen gegen Volkswagen, Mercedes-Benz und Meta mit.

 

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