- Mercedes EQB brennt beim Laden in Sterzing – Feuerwehr setzt Fahrzeug in Wassercontainer
- Batterie-Rückruf bei EQA und EQB: Maßnahmenzeitraum reicht nach KBA-Auskunft bis März 2028
- Gerichte werten konkretes Brandrisiko als Sachmangel – betroffene Käufer können Ansprüche prüfen lassen
Feuerwehr sichert Mercedes nach Ladebrand im Wassercontainer
Die Berichte vom 2. November 2026 beschreiben einen aufwendigen Einsatz an der Ladestation in der Johann-Kofler-Straße in Sterzing:
- Der Brand brach kurz nach 14 Uhr während des Ladevorgangs aus.
- Die Freiwillige Feuerwehr Sterzing dämmte das Feuer ein. Anschließend wurde ein Spezial-Löschcontainer der Berufsfeuerwehr Bozen nachgefordert.
- Das Lokalmedium Der Erker berichtet von einer beschädigten Hochvoltbatterie. Der Wagen wurde zur weiteren Kühlung und zur Vorsorge gegen eine erneute Entzündung unter Wasser gesetzt.
- Nach dem Bericht von Südtirol News soll der Wagen zur Kühlung 72 Stunden im Wasserbad bleiben.
- Der Einsatz dauerte rund drei Stunden. Verletzt wurde niemand. Auch die Stadtpolizei war vor Ort.
- Die auf den Einsatzfotos erkennbare kantige Karosserie, die lange Dachlinie und die Form der hinteren Seitenscheibe sprechen für einen Mercedes EQB eventuell einen 250+. Die Freiwillige Feuerwehr Sterzing bestätigte Dr. Stoll & Sauer das Modell EQB. Die genaue Variante, das Baujahr und der Rückrufstatus des Fahrzeugs sind bislang offen. Ebenso ist ungeklärt, wodurch das Feuer ausgelöst wurde und ob ein Defekt der Hochvoltbatterie am Anfang des Brandgeschehens stand.
Der Vorfall in Sterzing folgt auf weitere öffentlich dokumentierte Ladebrände an Mercedes-Elektrofahrzeugen:
- Hamburg-Rahlstedt, 30. Oktober 2026: An einer Aral-Tankstelle brannte ein Mercedes während des Ladens vollständig aus. Nach nachrichten.hamburg brannten die Batterien; die Flammen loderten mehrfach erneut auf. Die Fotos sprechen auch hier für einen EQB. Diese Modellzuordnung ist bislang nicht amtlich bestätigt.
- Speyer, August 2026: Auch dort geriet ein Mercedes beim Laden in Brand. Mercedes-Fans bezeichnete das Fahrzeug in seinem Bericht vom 17. August 2026 als EQA. Die Feuerwehr musste die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen.
Mercedes EQA und EQB vom Software-Update zum Batterietausch
Unabhängig von den noch ungeklärten Brandursachen sind Batterieprobleme bei bestimmten EQA- und EQB-Fahrzeugen seit Längerem Gegenstand von Rückrufen:
- 2025 – Softwaremaßnahme: Der Rückruf mit der KBA-Referenznummer 14775R sah zunächst ein Update des Batteriemanagementsystems vor. Hintergrund war ein möglicher interner Kurzschluss mit Brandgefahr.
- Februar 2026 – Austausch der Hochvoltbatterie: Unter der KBA-Referenznummer 16136R folgte der Rückruf zum Batterietausch. Nach den veröffentlichten Angaben sind weltweit 51.729 Fahrzeuge betroffen, davon 4.677 in Deutschland; genannt werden Fahrzeuge der Baujahre 2021 bis 2024.
- Einschränkungen bis zum Austausch: Betroffene Fahrzeuge sollen nach den veröffentlichten Sicherheitshinweisen nicht über 80 Prozent geladen und ausschließlich im Freien geparkt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben für das jeweilige Fahrzeug.
- Nachteile durch das Update: Der ADAC berichtet über reduzierte Schnellladeleistung und eine mit zunehmender Laufleistung sinkende nutzbare Batteriekapazität. Das kann die Langstreckennutzung zusätzlich erschweren.
Wie lange die endgültige Abhilfe dauern kann, geht aus einer von Dr. Stoll & Sauer am 7. Oktober 2026 veröffentlichten Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts hervor. Nach der KBA-E-Mail vom 17. August 2026 sollte der Batterietausch in Europa im vierten Quartal 2026 beginnen. Weil Ersatzteile zunächst nur begrenzt verfügbar seien, wurde der Zeitrahmen der Rückrufmaßnahme bis zum 1. März 2028 verlängert.
Dieser Zeitraum bedeutet nicht, dass jeder Halter bis 2028 warten muss. Er sagt auch nichts darüber aus, wann ein bestimmtes Fahrzeug an der Reihe ist. Aus Sicht der Kanzlei brauchen betroffene Käufer deshalb verbindliche Angaben zum Werkstatttermin und zur Dauer der bis dahin geltenden Nutzungseinschränkungen.
Diese Fragen sollte Mercedes öffentlich beantworten
Für eine belastbare Einordnung des neuen Brandfalls und der laufenden Rückrufmaßnahmen hält Dr. Stoll & Sauer insbesondere folgende Informationen für erforderlich:
- Welches Modell und welche Batterieausführung waren in Sterzing betroffen, und gehörte das Fahrzeug zu einer Rückrufaktion?
- Welche gesicherten Erkenntnisse gibt es zu Brandherd und Ursache sowie zum Zustand der Hochvoltbatterie?
- Hat der für das vierte Quartal 2026 angekündigte Batterietausch in Europa begonnen, und nach welchen Kriterien werden die Fahrzeuge abgearbeitet?
- Wann erhalten betroffene Halter einen verbindlichen Tauschtermin, und welche Unterstützung bietet Mercedes bei erheblichen Nutzungseinschränkungen?
Für die rechtliche Bewertung müssen Käufer nicht zwingend abwarten, bis ihr Fahrzeug tatsächlich brennt. Dr. Stoll & Sauer hat bereits unter anderem folgende erstinstanzliche Entscheidungen zu betroffenen EQA-Fahrzeugen erstritten:
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Rückabwicklung eines Mercedes EQA 250+ wegen des konkreten Brandrisikos und der damit verbundenen Einschränkungen.
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Rückabwicklung eines finanzierten EQA sowie Freistellung des Käufers von weiteren Darlehensverbindlichkeiten.
- LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Rückabwicklung eines gebrauchten EQA gegenüber dem Vertragshändler; das Gericht bewertete den konkreten Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel.
Welche Rechte betroffene Käufer prüfen lassen können
Ein vom Hersteller vorgesehener Rückrufzeitraum bestimmt nicht automatisch, wie lange ein Käufer kaufrechtlich auf Abhilfe warten muss. Bei Verbraucherkäufen muss die Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen. Je nach Einzelfall kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Nacherfüllung: Vom Verkäufer eine wirksame Beseitigung des Mangels verlangen. Dabei sind die bisherigen Werkstattmaßnahmen und die Dauer der Einschränkungen zu berücksichtigen.
- Rücktritt und Rückabwicklung: Prüfen, ob bei einem erheblichen Mangel eine Rückgabe möglich ist, etwa wenn die Nacherfüllung scheitert oder innerhalb angemessener Zeit ausbleibt. Bei schwerwiegenden Mängeln kann eine vorherige Fristsetzung entbehrlich sein.
- Kaufpreisminderung: Prüfen, ob bei Behalten des mangelhaften Fahrzeugs eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangt werden kann.
- Schadensersatz: Prüfen, ob zusätzliche Kosten oder Folgeschäden ersetzt werden müssen. Dafür müssen der Schaden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden.
- Finanzierung und Fristen: Einen Fahrzeugkredit in die Prüfung einbeziehen und mögliche Verjährungsfristen beachten. Gewährleistungsansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer.