- Audi ruft in den USA 9.048 Elektroautos wegen möglicher Batteriebrände zurück.
- Betroffene Q4 e-tron dürfen vorerst nur bis zu 80 Prozent geladen werden – eine dauerhafte Reparaturlösung fehlt.
- Bereits mehrere Audi-Rückrufe wegen gefährlicher Hochvoltbatterien in Deutschland.
- Auch bei VW und Cupra sind aktuell fast 10.000 Elektroautos in Deutschland von Rückrufen wegen Brandgefahr betroffen.
Audi Q4 e-tron: Brandgefahr und keine endgültige Reparaturlösung
Die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat den Audi-Rückruf am 21. Oktober 2026 unter der Nummer 26V698000 registriert. Audi führt die Aktion unter dem internen Code 93SK.
Betroffen sind bestimmte Audi Q4 e-tron und Q4 Sportback e-tron der Modelljahre 2024 und 2025. Nach Angaben der Behörde kann ein Defekt an der Hochvoltbatterie einen Fahrzeugbrand verursachen.
Die wichtigsten Informationen zum Rückruf:
- Betroffene Fahrzeuge: 9.048 Audi Q4 e-tron und Q4 Sportback e-tron in den USA.
- Modelljahre: 2024 und 2025.
- Sicherheitsrisiko: Ein Defekt an der Hochvoltbatterie kann zu einem Fahrzeugbrand führen.
- Vorsichtsmaßnahme: Die Batterie soll vorerst nur bis maximal 80 Prozent geladen werden.
- Reparatur: Eine endgültige technische Lösung befindet sich noch in der Entwicklung.
- Information der Fahrzeughalter: Erste Benachrichtigungen sind für Dezember 2026 vorgesehen.
Audi: Bereits zahlreiche Rückrufe wegen gefährlicher Hochvoltbatterien in Deutschland
Der neue Rückruf ist kein Einzelfall. Audi musste bereits mehrfach Fahrzeuge wegen möglicher Brände der Hochvoltbatterie zurückrufen. Auch in Deutschland waren zahlreiche Käufer und Leasingnehmer betroffen.
Die wichtigsten Rückrufaktionen:
- Audi e-tron (2024): Bei Fahrzeugen aus den Baujahren 2018 bis 2022 konnten Spannungsverluste in einzelnen Batteriemodulen eine thermische Überlastung verursachen. Im schlimmsten Fall drohte ein Fahrzeugbrand. Die Rückrufe wurden unter den Aktionscodes 93U9 und 93V2 geführt.
- Audi e-tron GT und RS e-tron GT (2024/2025): Wegen möglicher Defekte einzelner Batteriezellen und daraus resultierender Kurzschlüsse mussten Fahrzeuge zurückgerufen werden. Zu den Rückrufaktionen gehören die Codes 931A und 931B.
- Audi A8, Q7 und Q8 Plug-in-Hybrid (2025): Weltweit waren 18.652 Fahrzeuge betroffen, davon 5.284 in Deutschland. Die Zellmodule der Hochvoltbatterie konnten beim Laden überhitzen. Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer 15663R, Audi unter dem Code 93QQ.
- Audi A6, A7 und Q5 Plug-in-Hybrid (2025): Ein weiterer Rückruf betraf weltweit 53.449 Fahrzeuge, darunter 17.012 in Deutschland. Auch hier bestand wegen möglicher Überhitzung der Hochvoltbatterie Brandgefahr. Die KBA-Referenznummer lautet 15722R, der Audi-Code 93AD.
Die technischen Ursachen der einzelnen Rückrufe unterscheiden sich. Gemeinsam ist ihnen jedoch das Sicherheitsrisiko durch mögliche Überhitzung oder Defekte an Hochvoltbatterien.
Auch VW und Cupra: Fast 10.000 Elektroautos in Deutschland betroffen
Besonders brisant ist der aktuelle Audi-Rückruf vor dem Hintergrund neuer Batterieprobleme bei Volkswagen und Cupra.
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes sind weltweit 72.668 Elektroautos von drei Rückrufaktionen betroffen, davon 9.881 in Deutschland.
Konkret handelt es sich um:
- VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz: 7.112 Fahrzeuge in Deutschland, Rückrufcode 93MF, KBA-Referenznummer 17137R.
- VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz: Weitere 1.538 Fahrzeuge in Deutschland, Rückrufcode 93MV, KBA-Referenznummer 17101R.
- Cupra Born: 1.231 Fahrzeuge in Deutschland, Rückrufcode 93W4, KBA-Referenznummer 17103R.
Der Audi Q4 e-tron basiert ebenso wie zahlreiche Elektroautos von Volkswagen und Cupra auf dem Modularen E-Antriebs-Baukasten (MEB) des Konzerns. Ob zwischen den Batterieproblemen ein unmittelbarer technischer Zusammenhang besteht, ist bislang nicht geklärt.
Ebenso offen bleibt, ob auch deutsche Audi Q4 e-tron von dem aktuellen amerikanischen Rückruf betroffen sind.
Dr. Stoll & Sauer: Welche Rechte haben betroffene Verbraucher?
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer beschäftigt sich seit längerer Zeit mit Sicherheitsproblemen bei Hochvoltbatterien. Gegen Mercedes-Benz hat die Kanzlei bereits mehrere verbraucherfreundliche Urteile wegen Brandgefahr bei Elektroautos erstritten.
Aus Sicht der Kanzlei kann bereits eine konkrete Brandgefahr einen erheblichen Sachmangel darstellen. Ein tatsächlicher Fahrzeugbrand muss dafür nicht zwingend eingetreten sein. Auch längerfristige Einschränkungen beim Laden können rechtlich relevant sein.
Für betroffene Käufer und Leasingnehmer kommen je nach Einzelfall folgende Ansprüche und rechtliche Möglichkeiten in Betracht:
- Nacherfüllung: Käufer können grundsätzlich verlangen, dass ein bestehender Sachmangel beseitigt wird.
- Rücktritt vom Kaufvertrag: Ist eine ordnungsgemäße Nachbesserung nicht möglich oder scheitert sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags infrage kommen.
- Kaufpreisminderung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
- Schadensersatz: Entstehen durch einen Fahrzeugmangel zusätzliche Kosten oder Schäden, können entsprechende Ansprüche bestehen.
- Rechte von Leasingnehmern: Auch Leasingnehmer können Ansprüche wegen mangelhafter Fahrzeuge verfolgen. Entscheidend sind die Vertragsgestaltung und die Zuordnung der Gewährleistungsrechte.
Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Fahrzeughaltern, Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und Einschränkungen bei der Fahrzeugnutzung sorgfältig zu dokumentieren.
Weitere Rückrufe in Deutschland möglich?
Ob der aktuelle Audi-Rückruf in den USA auch Auswirkungen auf Fahrzeuge in Deutschland haben wird, ist noch nicht bekannt.
Die zahlreichen Rückrufe bei Audi, Volkswagen und Cupra zeigen jedoch, dass die Sicherheit von Hochvoltbatterien für den Volkswagen-Konzern weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Für betroffene Verbraucher stellt sich insbesondere die Frage, ob vorübergehende Softwaremaßnahmen und Ladebegrenzungen die Probleme dauerhaft lösen können.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird die Entwicklung weiter beobachten. Käufer und Leasingnehmer, die von Brandgefahr, Batterieproblemen oder erheblichen Einschränkungen beim Laden betroffen sind, können ihre rechtliche Situation im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.