Was ändert sich durch die neue Richtlinie?
Die Einstufung in Anhang V der FFH-Richtlinie erlaubt:
• die gezielte Entnahme einzelner Wölfe, etwa bei wiederholten Nutztierrissen trotz Herdenschutzmaßnahmen,
• die Aufstellung und Umsetzung von Managementplänen zur Bestandsregulierung durch die Länder,
• erweiterten Handlungsspielraum für Behörden und Landwirte bei konkreten Gefährdungslagen.
Alle Maßnahmen müssen jedoch:
• auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen,
• verhältnismäßig und ökologisch begründet sein,
• dokumentiert und rechtssicher ausgeführt werden.
Was bleibt unverändert?
• Der Wolf ist weiterhin geschützt.
• Eine generelle Freigabe zur Entnahme ist rechtlich nicht zulässig.
• Der günstige Erhaltungszustand der Population muss weiterhin gewährleistet bleiben.
Aktuelle Bewertung des Erhaltungszustands in Deutschland:
Die Bundesregierung hat Ende Juli 2025 ihren Bericht an die EU-Kommission übermittelt. Für die atlantische biogeografische Region Deutschlands wird der Erhaltungszustand des Wolfs erstmals als „günstig“ eingestuft – ein Meilenstein für zukünftige Managementmaßnahmen.
Für die kontinentale Region, in der die meisten Wolfsrudel leben, wurde jedoch vorerst die Bewertung „unbekannt“ gemeldet. Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern beschlossen, die Bewertungsgrundlagen zu überarbeiten und im Herbst 2025 eine aktualisierte, fachlich fundierte Bewertung vorzulegen. Damit soll künftig eine differenziertere, regional angepasste Einschätzung möglich werden – auch in Form jährlicher Aktualisierungen.
Politische Zielsetzung:
Laut BMEL und BMUV strebt die Bundesregierung an:
• eine schnelle Umsetzung der FFH-Richtlinienänderung in nationales Recht,
• eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur rechtssicheren Entnahme von Wölfen,
• die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht,
• eine Stärkung des Herdenschutzes und
• den Schutz der Weidewirtschaft als integralen Bestandteil von Naturschutz und Kulturlandschaftspflege.
Position des Bundesverbands Rind und Schwein (BRS):
1. Klare rechtliche Regelungen zur Entnahme von Problemwölfen: unbürokratisch, zeitnah und handhabbar – inklusive Entnahme ganzer Rudel bei wiederholten Rissen.
2. Rechtlich gesicherte, vollständige Kostenerstattung für Prävention und Schadensausgleich.
3. Definition wolfsfreier Zonen in Regionen, die nicht zumutbar schützbar sind (z. B. Almen, Deiche, großflächige Weidesysteme).
Fazit:
Die Herabstufung des Schutzstatus ist ein wichtiger Schritt. Doch nur durch eine klare, rechtssichere und bundesweit einheitliche Umsetzung kann der neue Status Wirkung entfalten. Die betroffenen Akteure in Landwirtschaft, Herdenschutz und Jagd brauchen praktikable Rahmenbedingungen, um auf die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf angemessen reagieren zu können.