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Neu: beck-blog „Vergütungs- und Kostenrecht“

Verlag C.H.Beck erweitert seinen Expertenblog

(lifePR) (München, )
Worauf muss ein Rechtsanwalt bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars künftig achten? Welche Gebühren sind nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechenbar, welche nicht? Fragen aus der täglichen Anwaltspraxis, die Rechtsanwälte nun mit wenigen Mausklicks mit anderen Anwälten im beck-blog des Verlages C.H.Beck diskutieren können. Der neue Expertenblog "Vergütungs- und Kostenrecht" ist seit April unter www.beck-blog.de abrufbar - kostenlos und ohne Registrierung.

Als ständiger Experte steht Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer im beck-blog "Vergütungs- und Kostenrecht" Anwaltskollegen mit seiner Expertise Rede und Antwort. Mayer ist Mitglied im Gesetzgebungs- und Fachausschuss "RVG und Gerichtskosten" im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Herausgeber des beck-fachdienstes "Vergütungs- und Kostenrecht".

Der beck-blog ist ein juristischer Fachblog von Juristen für Juristen. Maßgebende C.H.Beck Autoren aus Wissenschaft, Kanzlei-Praxis und Gerichtsbarkeit begleiten die laufenden juristische Diskussionen mit eigenen Beiträgen und geben im beck-blog erste Bewertungen zu brisanten Themen ab. Fragen und Kommentare von Bloggern beantworten die beck-blog-Experten zeitnah und qualifiziert und bieten damit ein fundiertes juristisches Forum.

Mit dem neuen Expertenblog "Vergütungs- und Kostenrecht" erweitert der Verlag C.H.Beck seine Themenpalette im beck-blog abermals. Zu den bereits verfügbaren Kategorien zählen außerdem Arbeitsrecht, Compliance, Multimediarecht, Mietrecht und Strafrecht. Bereits in Vorbereitung befinden sich Öffentliches Recht, Verkehrsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Patent- und Musterrecht sowie Urheberrecht.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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