Das Europäische Parlament hat sich am 20. Oktober 2026 für eine teilweise Aussetzung der Bevollmächtigtenpflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ausgesprochen. Die geplanten Erleichterungen betreffen unter anderem die europäische Verpackungsverordnung (PPWR), sollen jedoch auf Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme beschränkt bleiben. Südwesttextil bewertet den Vorstoß als grundsätzlich positives Signal, kritisiert jedoch die unzureichende Reichweite und den späten Zeitpunkt der geplanten Entlastungen.
„Die Europäische Union erkennt die bürokratischen Belastungen ihrer eigenen Regulierung inzwischen an, verändert aber ihre grundsätzliche Herangehensweise nicht. Die Beschränkung der Erleichterungen nach Anwendungsbeginn auf kleine Unternehmen greift deutlich zu kurz. Es kann nicht zum Regelfall werden, dass Unternehmen zunächst mit erheblichem Aufwand neue Vorschriften umsetzen müssen, bevor die Politik deren Praxistauglichkeit überprüft. Statt punktueller Ausnahmen braucht es eine konsequente Vereinfachung europäischer Vorgaben und eine Regulierung, die von Anfang an praxistauglich ist. Der aktuelle Vorstoß ist noch weit entfernt von einer Kehrtwende beim Bürokratieabbau“, kritisiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.
Die europäische Verpackungsverordnung zeigt aus Sicht des Verbands beispielhaft, wie dringend ein grundlegender Kurswechsel erforderlich ist. Bereits vor ihrem Anwendungsbeginn am 12. August 2026 hatte Südwesttextil vor unterschiedlichen nationalen Registrierungsverfahren für insgesamt 27 Länder der EU gewarnt; ein im Vorfeld des Anwendungsbeginns aberwitziger Verwaltungsaufwand, nicht nur für die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg.
Abseits dessen stellt sich die Frage, ob der Politik die Details in der praktischen Umsetzung von Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten der Verpackungsverordnung bewusst sind. Pro Verpackungskomponente (Versandkarton, Polybag, Umreifungsband, Einlegepapiere, Hangtags, Klebeband, Kleidersäcke und -bügel, usw.) muss das Unternehmen zunächst eine Rollenzuordnung vornehmen. Die Rollen nach der PPWR beziehen sich dabei auf z.B. das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt oder schlicht dem Aufdrucken eines Markenlogos. Erst wenn die Rolleneinordnung vorgenommen wurde, kann das Unternehmen die damit einhergehenden Pflichten erfüllen, wie z.B. welche Kennzeichnung zu erfolgen hat, wie diese auszusehen hat, ob ein QR-Code verwendet werden kann oder nicht. Damit verbunden ist die Konzeption von Typen,- Chargen- oder Seriennummern, die der Rückverfolgbarkeit von Verpackungskomponenten dienen ebenso wie die Frage, welche Inhalte aus der technischen Dokumentation bzw. Lieferantenabfrage in die Konformitätserklärung in Deutsch und Englisch übernommen werden – um nur einige Details zu nennen.
Südwesttextil fordert daher ein einheitliches, möglichst digitalisiertes Registrierungs- und Meldeverfahren innerhalb der EU sowie verhältnismäßige Anforderungen für Unternehmen aller Größenordnungen. Die geplanten Erleichterungen dürfen nicht bei punktuellen Ausnahmen stehen bleiben. Entscheidend ist, dass europäische Vorschriften bereits vor ihrem Anwendungsbeginn auf Praxistauglichkeit und bürokratische Belastungen geprüft werden.
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