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Betriebliche Mitbestimmung modernisieren: Klare Regeln für schnellere Entscheidungen

(lifePR) (Stuttgart, )
In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

Südwesttextil sieht darin einen wichtigen Ansatzpunkt für eine umfassendere Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Bereits im Februar hat der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in einem Positionspapier konkreten Änderungsbedarf aufgezeigt. Auch BDA-Präsident Rainer Dulger hat die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aktuell erneut in die öffentliche Debatte gerückt: Beteiligung müsse ermöglicht werden, gleichzeitig müssten rechtzeitige Entscheidungen möglich bleiben.

Digitale Arbeitswelt braucht zeitgemäße Regeln

Besonders deutlich wird der Reformbedarf beim Einsatz digitaler Technologien. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mit, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kann bereits die objektive technische Eignung zur Überwachung ausreichen. Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem Einsatz von KI und immer mehr datenverarbeitenden Anwendungen droht der Mitbestimmungstatbestand damit einen immer größeren Teil der betrieblichen IT zu erfassen. Südwesttextil fordert deshalb eine Präzisierung: Entscheidend sollte sein, ob eine technische Einrichtung tatsächlich zur Überwachung genutzt wird und eine nicht nur unerhebliche Überwachung ermöglicht. Damit greift das Positionspapier genau die Fragestellung auf, die nun auch der Koalitionsausschuss mit Blick auf eine schnellere Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen adressiert.

Gleichzeitig müssen Mitbestimmungsverfahren verlässliche Zeiträume haben. Südwesttextil schlägt eine Frist von zwei Wochen für eine erste sachlich begründete Stellungnahme des Betriebsrats vor. Für Eil- und Notfälle braucht es zudem eine rechtssichere Möglichkeit, notwendige Maßnahmen vorläufig umzusetzen, wenn die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sollen dabei nachgelagert gewahrt bleiben.

Modernisierung muss Handlungsfähigkeit stärken

Darüber hinaus fordert Südwesttextil unter anderem, Zustimmungsverweigerungen an sachliche und unmittelbar mitbestimmungsrelevante Gründe zu binden, die Mitbestimmung konsequenter auf kollektive Sachverhalte zu konzentrieren und Einigungsstellenverfahren effizienter auszugestalten.

Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, betont: „Dass der Koalitionsausschuss den Reformbedarf bei der Einführung von Software und KI erkannt hat, ist ein wichtiges Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung konsequent im Sinne der Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu gestalten. Sie muss Verfahren vereinfachen und beschleunigen – und darf nicht mit zusätzlicher Bürokratie oder einer Ausweitung von Mitbestimmungsrechten verbunden sein. Das Leitprinzip der betrieblichen Mitbestimmung, wonach unternehmerische Entscheidungen mitbestimmungsfrei bleiben, muss auch in einer modernen Arbeitswelt gewahrt werden.“

Das vollständige Positionspapier zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung lesen Sie hier.

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