BGH: Heimbetreiber haben besondere Sicherungspflicht bei Selbstschädigungsgefahr eines Heimbewohners
Laut Bundesgerichtshof muss ein Heimträger Bewohner auch dann vor Gefahren schützen, wenn deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, dies aber zu besonders schweren Folgen führen kann. Der Betroffene erlitt bei einem Sturz aus dem Fenster schwere Verletzungen, an deren Folgen er drei Monate später verstarb.