Die Anhängerversicherung: Sie ergänzt die Kfz-Versicherung
Anhänger sind nicht in der Kfz-Versicherung inkludiert. Für Anhänger muss somit eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Einige mögen es noch von früher kennen. Seit 2002 zählen Anhänger versicherungstechnisch nicht mehr als Zugfahrzeuge. Deshalb müssen sie gesondert versichert werden. Es wird auch nicht mehr differenziert, ob der Anhänger in Betrieb ist oder abgestellt ist. Wird ein Schaden durch den Anhänger verursacht, musst du dafür aufkommen. Erfahre hier mehr.