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1.STP Symposium Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) in Frankfurt/Main

Professionell vorbereitet in die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Anwälten

(lifePR) (Karlsruhe, )
Am 24. November fand in Frankfurt/Main das 1. STP Symposium zum elektronischen Rechtsverkehr statt. Die Teilnehmer setzten sich, moderiert von Prof. Dr. Thomas Wegerich, mit den Folgen der ERV-Gesetze auseinander. So wurde die rechtswirksame Zustellung an den Anwalt – das elektronische Empfangsbekenntnis – durch Dr. Wolfram Viefhues, beleuchtet. Viefhues (Richter a.D.) ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages und befasst sich seit vielen Jahren mit den Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs.

Welchen Herausforderungen sich Anwälte und Anwältinnen durch die Umstellung des Anwaltsbüros auf den elektronischen Rechtsverkehr stellen müssen, diskutierte Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk (Kanzlei Wagner & Volk). Volk ist Vorsitzender des Ausschusses „ERV“ im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dr. Henning Müller (Präsidialrichter für IT-Organisation am Hessischen Landessozialgericht) referierte schließlich zum ERV in der Praxis aus der Sicht der Justiz. Spätestens hier wurde klar, dass die konsequente Einführung des ERV in Deutschland eine herausragende Aufgabe darstellt.

Ob die eigene IT-Umgebung der Kanzlei sicher ist und überhaupt geeignet für das elektronische Anwaltspostfach (beA), war die Fragestellung, der sich Christian Meyer (Geschäftsführer straight solutions GmbH) widmete.

Die Resonanz zur Veranstaltung war durchweg positiv. Die Teilnehmer konnten, besonders in der Plenumsdiskussion mit vielen Praktikern, Fragen stellen und schnell und unkompliziert Antworten finden.

In der Diskussion wurde schnell klar: Viele deutsche Kanzleien sind auf die Herausforderungen des ERV noch nicht vorbereitet. Hier setzt die STP Informationstechnologie AG an. „Wir kennen die Bedarfe von Kanzleien in Deutschland. Gleichsam kennen wir die geforderten Voraussetzungen des Gesetzgebers und stehen in engem Kontakt mit der BRAK. Wir sehen es als unsere Aufgabe Lösungen zu schaffen, die den ERV zu einem Erfolgsmotor der Kanzleien macht. STP bietet Hilfestellungen an und nimmt einfach Angst vor Herausforderungen in der digitalen Zukunft,“ so André Scheffknecht, Vorstand der STP Informationstechnologie AG.

Ursprünglich hatte das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschlossen, das elektronische Anwaltspostfach zum 1. Januar 2016 deutschlandweit zu starten. Dieser Termin musste verschoben werden, da die BRAK eine verlässliche Nutzung aller Funktionalitäten des beA zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren kann. Der Einführungstermin ist bisher nicht bekannt. Von einer Einführung des beA im Jahr 2016 ist allerdings auszugehen.

Die STP wird weitere Symposien zum ERV veranstalten.
 

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Die STP-Gruppe gehört zu den umsatzstärksten Anbietern für Rechtsanwalts-Software in Deutschland. Kernkompetenz ist die Entwicklung von Softwarelösungen und Informations-Systemen für Anwälte, Justizverwaltungen und alle mit diesem Kreis in Kontakt stehenden Institutionen.

Die STP AG ist bundesdeutscher Marktführer in den Bereichen Insolvenzverwaltersoftware, Software für Insolvenzgerichte sowie Qualitätsmanagementsysteme für Anwaltskanzleien und zudem einer der führenden Anbieter von Dokumenten-Management-Systemen für Anwaltskanzleien.

Zum Verbund der Unternehmensgruppe gehören neben der Muttergesellschaft, der STP Informationstechnologie AG, noch vier weitere Tochtergesellschaften. Die Gruppe beschäftigt 150 Mitarbeiter.

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