Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund geänderter Marktsituation der Nachbesserung
§ 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) schränkt den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Entscheidungen de…
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Für aktive Anleger war 2016 ein schwieriges Jahr. Hedgefonds konnten mit der relativ guten Entwicklung wichtiger Anlagek…
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Drei von vier jungen Bundesbürgern wünschen sich ein Schulfach Gesundheit. Sie fühlen sich nur unzureichend vorbereitet,…