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Landesregierung bringt FAG-Novelle in Landtag ein

Hövelmann: Punktgenaue Umsetzung des Koalitionsvertrages

(lifePR) (Magdeburg, )
Die Landesregierung bringt am heutigen Donnerstag den Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes (FAG) in den Landtag ein. Dabei erklärt Innenminister Holger Hövelmann:

"Mit der Novelle werden die zentralen Orte gestärkt. Wir setzen damit punktgenau für 2008 um, was CDU und SPD in der Koalitionsvereinbarung verabredet haben. Und wir machen deutlich, dass das Land die Kommunen in der freiwilligen Phase bei der Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden auch finanziell nicht alleine lässt: Im Ergebnis dieser Novelle kann das Land die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell unterstützen.
Hierzu sind 35 Millionen Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2009 vorgesehen. Die Zuwendungen werden den Prozess des Zusammenwachsens befördern."

Im Einzelnen verfolgt der Gesetzentwurf folgende Ziele:

- Durch den Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau mit der Stadt Roßlau aus dem bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zum 12.7.2007 gab es zwischen den Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Städte eine Verschiebung von fast 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieser Verschiebung wird Rechnung getragen durch eine Umschichtung von etwa zwölf Millionen Euro zugunsten der kreisfreien Städte.

- Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag werden die zentralen Orte gestärkt. Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden werden zu ihren Gunsten Mittel in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro umgeschichtet.

- Mit der Gesetzesänderung wird die Möglichkeit geschaffen, die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell zu unterstützen.

- Die bisherige Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Kofinanzierung von nach dem Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) geförderten kommunalen Straßenbauvorhaben wird bis einschließlich 2009 fortgesetzt.

- Durch eine vereinfachte Steuerkraftberechnung und die Einführung des bundesweit üblichen Nettoprinzips bei der Gewerbesteuer, bei dem die von den Gemeinden abzuführende Gewerbesteuerumlage bei der Steuerkraftberechnung berücksichtigt wird, wird die Handhabung des FAG für alle Beteiligten vereinfacht. Im Zusammenhang damit wird für die Landkreise die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage angepasst.

Hövelmann: "Diese Novelle ist ein wichtiger Zwischenschritt zur weiteren Reform des FAG, die ebenfalls in der Koalitionsvereinbarung verabredet wurde."
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