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Länderübergreifende Polizeikontrollen zur Bekämpfung von „Aggressions- und Geschwindigkeitsdelikten“ im Straßenverkehr

(lifePR) (Magdeburg, )
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- Landesweit Insgesamt 376 Beamte im Einsatz
- Über 30.000 Fahrzeuge kontrolliert
- 1.906 Verstöße festgestellt

Die Polizeien der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führten in der Zeit vom 08. Mai, 06:00 Uhr bis 09. Mai 2007, 06:00 Uhr länderübergreifende Kontrollen zur Bekämpfung von Aggressions- und Geschwindigkeitsdelikten im Straßenverkehr durch. Im Focus standen insbesondere das Fahrverhalten und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann: „Insbesondere der Besorgnis erregende Anstieg der Verkehrstoten und Verletzten im ersten Quartal des Jahres geben uns Veranlassung, derartige Schwerpunktkontrollen - insbesondere gegen Raser und Drängler - durchzuführen. Dabei legen wir unsere Priorität auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen ‚nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit’, ‚geringer Abstand’ oder ‚Überholen in unklaren Verkehrssituationen’ und wirken so dem zum Teil schon strafbaren Verkehrsverhalten einiger Verkehrsteilnehmer konsequent entgegen.“

Landesweit wurden an 223 Kontrollorten insgesamt 30.109 Fahrzeuge durch 376 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte überprüft. Dabei mussten 1.526 Verwarngelder ausgesprochen und 369 Ordnungswidrigkeits- sowie 11 Strafanzeigen gefertigt werden.

Bei 228 Personen wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der in 5 Fällen zu einer entsprechenden Anzeige führte.

1.565 Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen,13mal Fehlverhalten beim Überholen und 14mal zu geringer Abstand konnten dabei festgestellt werden. Im Ergebnis werden sich 27 Fahrzeugführer demnächst auf ein Fahrverbot von mindestens einem Monat einstellen müssen.

Besonderheiten aus Sachsen-Anhalt

In Magdeburg versuchte sich ein 24jähriger Pkw-Fahrer der Kontrolle zu entziehen und konnte in der Folge erst nach einer Verfolgung zu Fuß gestellt werden. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein besaß und zudem mit 0,3 Promille unter Alkoholeinfluss (im noch erlaubten Bereich) unterwegs war. Eine Strafanzeigen wegen Fahren ohne Führerschein wurde gefertigt.

Auf der BAB 2 wurden im Rahmen einer Kontrolle mehrere Kleintransporter/Lkw mit zum Teil erheblicher Überladung festgestellt. So brachte es ein polnischer Kleintransporter mit Anhänger auf stolze 100% Überladung und bei einem deutschen Holztransporter wurden sechs Tonnen Überladung festgestellt. Bußgeldanzeigen wurden gefertigt und im Fall des polnischen Kleintransporters 300,- € Sicherheitsleistung genommen. Dem Fahrer des Holztransporters wurde die Weiterfahrt erst nach teilweisem Umladen auf ein gesondert hinzugezogenes Fahrzeug gestattet.
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