Ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch benötigen Führerscheinbesitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform und den bisherigen Führerschein. Das Antragsformular sowie weitere Informationen über die Führerscheinumtauschpflicht sind auf der Internetseite der Vogelsberger Kreisverwaltung unter https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/auto-verkehr-mobilitaet/rund-um-den-fuehrerschein/umtausch-alter-fuehrerscheine/ zu finden.
Das Onlineangebot bietet eine schnelle, bequeme und unkomplizierte Möglichkeit, den Antrag jederzeit und in Ruhe von zu Hause aus auszufüllen: https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/auto-verkehr-mobilitaet/rund-um-den-fuehrerschein/digital-antrag/