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IGFM: Unabhängiger Bibliothekar ist seit 111 Tagen in Haft

Kubanische Regierung soll Meinungs- und Informationsfreiheit garantieren

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert an die kubanische Regierung, den Bibliothekar Gustavo Colas Castillo aus der bereits 111 Tage währenden Untersuchungshaft zu entlassen und die Zensur in Presse, Rundfunk und Büchern aufzuheben. Colas Castillo wurde festgenommen, weil er sich für die Aufhebung der Zensur und für Informationsfreiheit einsetzt, aber eine Anklageschrift wurde nicht vorgelegt, kritisiert die IGFM. Sie bemängelt das Verfahren der kubanischen Behörden und fordert sie auf, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Colas Castillo verlieh Bücher von Martin Luther King, George Orwell und anderen Autoren, deren Werke von der Castro Diktatur faktisch verboten sind. Dies wird zwar von der Castro Regierung bestritten, die jedoch beharrlich Menschen verfolgt, diskriminiert und inhaftiert, die anderen Kubanern unerwünschte Bücher und sonstige Informationen zur Verfügung stellen.

Gustavo Colas Castillo, der stellvertretende Direktor der Vereinigung Unabhängiger Bibliotheken in Kuba, und zudem der Direktor der Unabhängigen Bibliothek Leopoldo Pita in Amanico in Las Tunas wurde bereits am Samstag den 5. Mai 2007 festgenommen, so Leonor Castillo, die Mutter des Bibliothekars. Es war bekannt, dass der Aktivist in einige Provinzen in Ostkuba reiste. Er wollte sich mit anderen Mitgliedern der Vereinigung Unabhängiger Bibliotheken in Kuba treffen, um diese kulturelle Initiative, die im März 1998 in Las Tunas gegründet wurde, auszubauen. Der Anlass für die Gründung der Vereinigung Unabhängiger Bibliotheken war eine Äußerung des kubanischen Führers Castro. Dieser sagte: „Es gibt keine verbotenen Bücher in Kuba, es gibt nur kein Geld, um sie zu kaufen.“

Kuba ist Mitglied des UN – Menschenrechtsrates. Die IGFM erinnert daher die Regierung von Raul Castro an die Artikel 3 (Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person), Artikel 9 (Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden) und Artikel 19 (Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation fordert die Behörden auf, Colas Castillo frei zu lassen und die oben genannten Rechte zu gewährleisten.

Weitere Informationen unter www.menschenrechte.de
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