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Hessisches Ministerium der Justiz

Wechsel in der Leitung der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt

Amtseinführung von Jörg Bachmann und Verabschiedung von Dr. Guido Neu / Sicherungsverwahrung / Ältere Gefangene im Kornhaus / Übergangsmanagement

(lifePR) (Wiesbaden, )
Justizminister Jürgen Banzer hat heute Regierungsdirektor Jörg Bachmann als neuen Leiter der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt offiziell in sein Amt eingeführt und dessen Vorgänger, Leitenden Regierungsdirektor Dr. Guido Neu, verabschiedet, der in den Ruhestand getreten ist. Dr. Guido Neu war seit 1985 Leiter der JVA Schwalmstadt. Seit 2005 war Jörg Bachmann Vertreter des Anstaltsleiters; seit 1. Juli 2007 leitet er die Anstalt.

Jürgen Banzer dankte Dr. Guido Neu für seine qualifizierte und engagierte Arbeit im hessischen Justizvollzug. Er hob die Bedeutung eines Anstaltsleiters hervor, der die maßgebliche Bezugsperson für Strafvollzugsbedienstete und Strafgefangene sei. Mit Jörg Bachmann erhalte die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt einen neuen Leiter mit hoher Kompetenz, der die JVA Schwalmstadt sehr gut kenne. Der Justizminister würdigte Dr. Guido Neu und Jörg Bachmann für ihre Arbeit an der Spitze einer Anstalt. Beide seien gute Beispiele für den erfolgreichen hessischen Strafvollzug.

„Die Bediensteten der JVA Schwalmstadt gewährleisten die sichere Unterbringung von aktuell 302 Inhaftierten und damit den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten. Zu ihren wichtigen Aufgaben zählt insbesondere die sichere Unterbringung und Betreuung von 25 Sicherungsverwahrten“, so Jürgen Banzer.

„Die erwarteten Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft beeinflussen bereits heute auch die Altersstruktur in deutschen Justizvollzugsanstalten in der Weise, dass sowohl die absolute Zahl älterer Gefangener wie auch ihr prozentualer Anteil angestiegen ist und in absehbarer Zeit voraussichtlich weiter ansteigen wird. Mit dem Kornhaus haben wir in der JVA Schwalmstadt eine angemessene Vollzugsform für ältere Gefangene eingerichtet“, so der Minister.

Außerdem bestehe seit dem 1. Januar 2007 auch in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt das Projekt Übergangsmanagement zur Vorbereitung der Entlassung von Gefangenen, die zum Endstrafenzeitpunkt entlassen würden oder bei denen die Entlassung zum Endstrafenzeitpunkt wahrscheinlich sei und die einen besonderen Hilfebedarf hätten, den sie aus eigener Kraft nicht decken könnten.

„Ziel des Übergangsmanagements ist es, den Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten - besonders in der Phase der Reintegration ehemals Inhaftierter zu erhöhen und mögliche Schwierigkeiten in der Entlassungsphase zu minimieren. Durch eine stärkere Verzahnung des Justizvollzugs mit den Organisationen der freien Straffälligenhilfe ist ein Konzept entwickelt worden, um die Rückfallquote deutlich zu senken“, erläuterte Jürgen Banzer das Projekt Übergangsmanagement, das aktuell in der Praxis erprobt werde. Das Übergangsmanagement unterstütze die Gefangenen auch beim Umgang mit Behörden und Ämtern. Die notwendigen Kontakte würden bereits vor der Entlassung aufgebaut.

Hinweise:

Dr. Guido Neu, geboren am 29. März 1944 in Krefeld, studierte nach seinem Abitur Rechtswissenschaften in Köln, Freiburg und Münster. Im Anschluss an die Erste juristische Staatsprüfung im Jahr 1967 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Hamm. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 1971 erarbeitete er seine Dissertation zum Thema „Die Sicherungsverwahrung nach der Strafrechtsreform“.
1973 begann er in Nordrhein-Westfalen seine Tätigkeit im Vollzug, wo er in den Justizvollzugsanstalten Herford, Werl und Münster tätig war. Von 1974 bis 1975 war er beim
Justizministerium Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf tätig. 1984 wechselte er in den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz und übernahm 1985 die Leitung der JVA Schwalmstadt. Seit Mai 2007 ist er im Ruhestand.
Seit 1994 war er Mitglied des Prüfungsausschusses für die Laufbahnprüfung des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdiensts. Er ist verheiratet und hat eine Tochter.

Jörg Bachmann, geboren am 22. März 1956 in Solz, absolvierte nach dem Abitur zunächst seinen Wehrdienst, bevor der das Studium der Rechtswissenschaften in Marburg aufnahm. Im Anschluss an die Erste juristische Staatsprüfung , den juristischen Vorbereitungsdienst und die 2. juristische Staatsprüfung begann er 1987 seine Tätigkeit im hessischen Strafvollzug in der JVA Kassel I und der JVA Schwalmstadt. 1988 war er in der JVA Butzbach, 1990 in der JVA Frankfurt I und vom 1990 bis 1993 im Hessischen Ministerium der Justiz tätig. Ab 1993 war er stellvertretender Leiter der JVA Kassel I. Von 2001 bis 2005 leitete er die JVA Kassel III, bevor er 2005 zum stellvertretenden Anstaltsleiter der JVA Schwalmstadt bestellte wurde. Seit 1. Juli ist er Leiter der JVA Schwalmstadt.
Er ist für den Zeitraum vom 1.8.2004 bis zum 31.7.2008 zum Beisitzer des Senats für Disziplinarsachen bei dem Hessischen VGH in Kassel bestellt.
Er ist ledig.

JVA Schwalmstadt

Die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt ist als Justizvollzugsanstalt der Sicherheitsstufe I zuständig für den Vollzug an langstrafigen Gefangenen, namentlich

a) Vollzug der Strafhaft an männlichen erwachsenen Strafgefangenen mit Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission sowie Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Hauptanstalt.

b) Geeignete männliche Gefangene mit Freiheitsstrafen ab dem 55. Lebensjahr sowie lockerungsberechtigte Inhaftierte aus den Justizvollzugsanstalten Kassel I sowie Schwalmstadt im Kornhaus.

c) Gefangene, die ausschließlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt sind, und/oder Gefangene mit originären Freiheitsstrafen mit einem Gesamtstrafmaß von maximal 9 Monaten (ausgenommen BtM-, Sexual- und Gewaltdelikte) und/oder ausschließlich Straßenverkehrsdelinquente mit einem Gesamtstrafmaß von höchstens 12 Monaten und/oder geeignete, bereits in unbegleiteten Lockerungen erprobte Gefangene im Kornhaus.

Sicherungsverwahrung

Nach dem Vollstreckungsplan des Landes Hessen ist die JVA Schwalmstadt für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zuständig, was nicht ausschließt, dass einzelne Sicherungsverwahrte zeitweise in anderen hessischen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind. Bei sich ergebendem besonderen Behandlungsbedarf und entsprechender Eignung können Sicherungsverwahrte auch in Absprache mit der jeweiligen Anstaltsleitung auf freiwilliger Basis in die JVA Butzbach (Behandlungszentrum) oder in die JVA Kassel II - Sozialtherapeutische Anstalt - verlegt werden.

In der JVA Schwalmstadt sind die Sicherungsverwahrten auf einer eigenen Station im Erweiterungsbau, separat von den Strafgefangenen untergebracht. Gegenwärtig stehen dort 32 Haftplätze zur Verfügung.

Ältere Gefangene

Ein Teil der vorhandenen Haftplätze in der Abt. Kornhaus der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt wurde zu einer eigenständigen Abteilung speziell für die Unterbringung von älteren Gefangenen bestimmt. Dies findet seinen Niederschlag im Vollstreckungsplan für das Land Hessen:

Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Verurteilten ab 55 Jahren:
- Männliche Verurteilte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und als ruhig, wenig gefährlich und wenig fluchtgefährdet einzustufen sind, werden in das Kornhaus der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt verlegt. Die Eignung der Verurteilten wird in der Entsendeanstalt in einer Behandlungs- bzw. Vollzugsplankonferenz festgestellt und der Vorschlag unter Beifügung der Personalakte der Leitung der JVA Schwalmstadt unterbreitet.
Die Entscheidung über die Verlegung trifft die Entsendeanstalt im Einvernehmen mit der Leitung der JVA Schwalmstadt.

Neben der genannten Gruppe der älteren Gefangenen werden in der Abteilung Kornhaus zu einer Kurzstrafe verurteilte Gefangene sowie bereits in unbegleiteten Lockerungen erprobte Insassen untergebracht.

Übergangsmanagement

Spätestens sechs Monate vor der Entlassung eines Gefangenen erfolgt die Zuweisung durch den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt an die Übergangsmanagerin der freien Straffälligenhilfe, hier die Gefangenenhilfe Schwalmstadt e.V., die die Gefangenen unterstützt bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz, - bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung oder Unterkunft sowie der Kontaktanbahnung zu Beratungsstellen für die Zeit nach der Haft.
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