Mit berufsständischen Versorgungswerken hat der konkrete Fall zunächst nichts zu tun. Dennoch wirft er Fragen auf, die auch für Ärztinnen und Ärzte relevant sind: Wer kann komplexe Kapitalanlagen tatsächlich beurteilen? Und wie gut passen langfristige, illiquide Investments zu den Verpflichtungen eines institutionellen Anlegers?
FORAIM hat die aktuelle Meldung zum Anlass genommen, diese Fragen auf Versorgungswerke zu übertragen – ohne daraus vorschnelle Schlussfolgerungen zu ziehen.
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