Der Senec-Skandal
Seit 2022 steht die Senec GmbH wegen gravierender Probleme mit ihren Batteriespeichern in der Kritik. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen schaltete das Unternehmen tausende Speicher per Fernzugriff ab oder drosselte die Kapazität drastisch. Viele Verbraucher blieben monatelang ohne funktionierendes System oder mussten sich mit dauerhaft reduzierter Speicherkapazität zufriedengeben. Letztlich ist das Unternehmen dazu übergegangen, Speichermodule auszutauschen. Zahlreiche Klagen machen deutlich: Diese Maßnahmen stellen einen erheblichen Sachmangel dar – Händler und Hersteller sind in der Pflicht, funktionierende Speicher bereitzustellen.
Das Senec-Urteil am Landgericht Bochum im Überblick
- Gericht: Landgericht Bochum
- Datum: 22. August 2025
- Aktenzeichen: I-2 O 307/24
- Ergebnis: Rückzahlung von 10.036,70 Euro nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Stromspeichers
- Begründung: dauerhafte Drosselung auf 70 % stellt einen erheblichen Mangel dar
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
- Kostenquote: Händler trägt 86 % der Prozesskosten
Die Richterin stellte klar, dass bereits die von Senec eingeräumte Drosselung einen Sachmangel darstellt:
„Die seitens der Beklagten und Streithelferin zugestandene stufenweise Drosselung der Anlage begründet eine Mangelhaftigkeit des Batteriespeichers. (…) Es handelt sich um eine wesentliche Einschränkung der Ladekapazität und damit um einen erheblichen Mangel.“
Und weiter:
„Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung offensichtlich nicht.“
Das Gericht verweist in seiner Begründung ausdrücklich auf den Beschluss des OLG Hamm vom 11. April 2025 (Az. I-2 U 5/25), das bereits herausgestellt hatte, dass die Drosselung auf 70 % einen erheblichen Mangel darstellt.
Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer
Die Kanzlei weist darauf hin, dass zahlreiche Gerichte ähnlich urteilen: LG Ravensburg, LG Koblenz, LG Heidelberg, LG Stade und weitere haben die Drosselung bereits als erheblichen Sachmangel eingestuft. Besonders wichtig: Das OLG München hat am 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) erkennen lassen, dass es ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Landshut bestätigen wird. Auch die OLG Oldenburg und Dresden haben verbraucherfreundliche Signale gesetzt: Nach einem Bericht des Online-Magazins Energie & Management vom 19. Mai 2025 weisen die zwei Gerichte drauf hin, dass sowohl die nachträgliche Drosselung der Speicherkapazität als auch der Gefahrenverdacht bei Senec-Stromspeichern als erhebliche Sachmängel einzustufen seien. In einem weiteren Verfahren hat das OLG Hamm am 26. Mai 2025 den Hinweis gegeben, dass die Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Speichers Erfolg gehabt hätten. Mit den Äußerungen der OLG steigen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz und Rückgabe des Stromspeichers.
Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Senec-Urteil des LG Bochum
Das Urteil aus Bochum belegt erneut: Die nachträgliche Leistungsdrosselung von Senec-Stromspeichern ist ein erheblicher Sachmangel. Verbraucher müssen sich damit nicht abfinden – selbst wenn Senec dies mit Sicherheitsgründen rechtfertigt. Wer betroffen ist, sollte rechtzeitig prüfen lassen, ob Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz oder Rückzahlung bestehen.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher, gegen Senec vorzugehen
Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:
- Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers.
- Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Geräts.
- Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die Leistungseinschränkung.
- Minderung des Kaufpreises aufgrund der erheblichen Einschränkung der Nutzung.
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