Das Gesetz war bereits im Mai vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder strebten eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades für ihre Justizhaushalte an.
"Die Anwaltschaft begrüßt die Einigung, zu der sie maßgeblich durch entsprechende Gespräche beigetragen hat", betonen die Präsidenten der BRAK und des DAV Axel C. Filges und Prof. Dr. Wolfgang Ewer. "Damit hat sich die Anwaltschaft mit ihrer seit mehreren Jahren erhobenen Forderung für eine Anpassung der Anwaltsvergütung durchgesetzt. Dass das Gesetz in Kürze in Kraft tritt, ist für viele Kanzleien eine Erleichterung und gibt ihnen Planungssicherheit", so die Präsidenten in einer gemeinsamen Erklärung.
Mit dem neuen Gesetz werden die anwaltlichen Wertgebühren im Durchschnitt um etwa 12 Prozentpunkte angehoben. Die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen. So wird beispielsweise eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Sie soll insbesondere den im Baurecht oder im Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.