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Zuständigkeitsverlagerung zu Lasten der jungen Menschen

(lifePR) (Stuttgart/Berlin, )
Die Bundesregierung plant, die Zuständigkeit der arbeitsmarktlichen Förderung von jungen Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III zu übertragen. Das BMAS beabsichtigt zum 1. Januar 2025 damit eine Entlastung seines Haushalts um 900 Millionen Euro pro Jahr. Konkret sollen die Leistungen für die jungen Menschen nicht mehr aus dem steuerfinanzierten SGB II Jobcenter-Haushalt (SGB II Bürgergeld) finanziert werden, sondern aus dem beitragsfinanzierten Haushalt (SGB III Arbeitslosenversicherung). Das BMAS begründet das Vorhaben mit Haushaltskürzungen und betont zusätzlich, dass junge Menschen künftig einheitlich von den Arbeitsagenturen betreut werden sollen – unabhängig davon, ob sie oder die Eltern Bürgergeld beziehen oder nicht.

„Diese tiefgreifenden Änderungen werden aufgrund haushaltpolitischer Intentionen eingeführt, ohne mögliche Auswirkungen im Vorfeld fachlich zu beraten und zu diskutieren“, so Petra Densborn, Vorständin der BAG EJSA. Inwiefern dieser Zuständigkeitswechsel Verbesserungen für junge Menschen mit sich bringen würde, bleibt fraglich. Denn eine einheitliche Betreuung von jungen Menschen durch die Arbeitsagenturen ist nicht beabsichtigt. Für Bürgergeldansprüche müssten Jugendliche und junge Erwachsene weiterhin zum Jobcenter und für die Beratung und die Vermittlung zu den Arbeitsagenturen. Darüber hinaus haben die nicht beabsichtigten Folgen der Aufgabenverlagerung bislang keine Beachtung gefunden.

Arbeitsagenturen nutzen standardisierte Instrumente der Arbeitsförderung. Gleichförmige bundesweite Unterstützungsstrukturen werden aber den unterschiedlichen lokalen Herausforderungen nicht gerecht. Um alle Jugendliche zu erreichen, braucht es auch aufsuchende rechtskreisübergreifende (z. B. mit dem SGB VIII) Angebote. Dazu zählen bspw. Angebote für junge Menschen in Familienverantwortung, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder auch der 16h SGB II zur Förderung schwer zu erreichender junge Menschen. „Die Herausnahme von jungen Menschen (U25) aus dem SGB II gefährdet die ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaften und der Familien, für die in den letzten Jahren erfolgreiche Ansätze entwickelt wurden“, so Ina Heythausen, stellv. Vorsitzende des EFAS-Vorstand. Die Umstrukturierung stellt für die Bundesagentur für Arbeit eine enorme personelle Herausforderung dar. Junge Menschen mit besonderen Beratungsbedarfen wie Schulabbruch, Wohnungslosigkeit oder prekären Lebens- und Wohnverhältnissen könnten mit dem Systemwechsel für die Agenturen schwieriger zu erreichen sein. Denn die derzeitige Kombination aus Förder- und Geldleistungen erleichtert die Erreichbarkeit von jungen Menschen in komplexen Lebenslagen.

Die Bürgergeldreform bietet gute Ansatzpunkte im Sinne einer verbesserten Beratung und Begleitung von jungen Menschen - wie die Kommunikation auf Augenhöhe oder die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens. Zudem wird im Koalitionsvertrag das Vorhaben formuliert, Jugendberufsagenturen flächendeckend auszubauen. Das SGB II ist ein wichtiger Gestalter von Jugendberufsagenturen und die Bürgergeldreform bietet dafür eine Grundlage. Mit dem Vorhaben werden etablierte Strukturen in den Jugendberufsagenturen und gut funktionierende Netzwerke vor Ort gefährdet.

Wir vermissen grundlegende Informationen und einen öffentlichen Diskurs über die Ziele, Wirkungsannahmen und möglichen nicht intendierten Auswirkungen zu den geplanten Änderungen. Eine Verlagerung von Haushaltskosten verbessert nicht die Unterstützung der über 700.000 betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine Zuständigkeitsverlagerung ins SGB III aus haushaltspolitischen Gründen lehnen wir daher ab.

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