Wenn Sie einen Fehler korrigieren lassen wollen, wenden Sie sich am besten schriftlich an die Schufa, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Nennen Sie die fehlerhaften Daten, reichen Sie Unterlagen ein, die den Fehler belegen und fordern Sie die Löschung der Daten. Über den neuen Schufa-Account soll es ebenfalls möglich sein, Fehler im Datenbestand zu melden. Ob dies zu einer schnelleren Korrektur führt, bleibt abzuwarten.
So lassen sich Fehler bei der Schufa korrigieren
Wenn Sie einen Fehler korrigieren lassen wollen, wenden Sie sich am besten schriftlich an die Schufa, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Nennen Sie die fehlerhaften Daten, reichen Sie Unterlagen ein, die den Fehler belegen und fordern Sie die Löschung der Daten. Über den neuen Schufa-Account soll es ebenfalls möglich sein, Fehler im Datenbestand zu melden. Ob dies zu einer schnelleren Korrektur führt, bleibt abzuwarten.