Allerdings gibt es auch andere Regelungen: Manchmal können Sie die Boni bis zum 31. Dezember des Folgejahres einreichen oder Sie sind für eine bestimmte Dauer nach Durchführung der bonusfähigen Maßnahme gültig. Bei anderen Kassen können Sie wiederum den Bonus unbegrenzt geltend machen.
In der Regel können Sie jederzeit, auch während des Jahres, in ein Bonusprogramm einsteigen und oft für das gesamte Kalenderjahr Nachweise einreichen.