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Riester-Kunden brauchen Orientierung, keinen Zeitdruck

ALTERSVORSORGE RADAR 09/2026

(lifePR) (Oberursel, )
Für Riester-Kunden stellt sich mit der Reform der privaten Altersvorsorge die Frage: Vertrag fortführen, beitragsfrei stellen oder später in ein neues gefördertes Produkt wechseln? Der aktuelle ALTERSVORSORGE RADAR der BCA AG zeigt: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind eine individuelle Prüfung und der objektive Vergleich beider Fördersysteme.

Mit dem ALTERSVORSORGE RADAR schafft die BCA AG ein regelmäßiges Informations- und Einordnungsformat zu den Entwicklungen rund um das Altersvorsorgereformgesetz und das Altersvorsorgedepot. Die aktuelle Ausgabe bündelt die Einschätzungen von Versicherungs- und Investmentgesellschaften zur Zukunft bestehender Riester-Verträge.

Kein Anlass für vorschnelle Entscheidungen

Die zentrale Botschaft der befragten Gesellschaften lautet: Für Riester-Kunden besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsdruck. Vor dem 1. Januar 2027 können voraussichtlich weder Verträge in der neuen Produktwelt abgeschlossen noch bestehende Riester-Verträge in das neue Fördersystem übertragen werden.

Vermittler sollten ihre Kunden dennoch frühzeitig ansprechen. Ziel ist es, Orientierung zu geben, voreilige Entscheidungen zu verhindern und die bestehende Vorsorgesituation zu erfassen. Eine übereilte Kündigung kann Zulagen und steuerliche Vorteile gefährden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und sollten deshalb zunächst sorgfältig geprüft werden.

Zwei Fördersysteme, viele Entscheidungskriterien

Ob die Fortführung eines Riester-Vertrags oder ein späterer Wechsel vorteilhafter ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Einkommen, Familienstand, Kinderzulagen, Förderberechtigung, Vertragslaufzeit sowie Kosten, Garantien und Renditechancen. Ebenfalls relevant sind die gewünschte Flexibilität, die Risikobereitschaft und die Frage, welchen Stellenwert eine lebenslange Rentenzahlung für den Kunden hat.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Verträge mit kurzen Restlaufzeiten, werthaltigen Garantien oder zusätzlichen Absicherungsbausteinen. Auch die Vorsorgesituation eines Ehepartners kann die Bewertung beeinflussen. Erst wenn beide Fördersysteme unter vergleichbaren Annahmen gegenübergestellt werden, entsteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Digitale Werkzeuge unterstützen, Beratung entscheidet

Fördervergleichsrechner und andere digitale Anwendungen können unterschiedliche Szenarien sichtbar machen. Ihre Ergebnisse hängen jedoch von den eingegebenen Daten und den zugrunde gelegten Annahmen ab. Sie ersetzen daher weder die fachliche Einordnung noch das persönliche Beratungsgespräch.

Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG, erklärt: „Vermittler haben jetzt die Chance, mit ihren Riester-Bestandskunden das Gespräch zur privaten Altersvorsorge zu suchen. Viele Kunden brauchen Orientierung. Ziel jeder Beratung muss die Lösung sein, die den individuellen Vorsorgezielen den größten Nutzen bietet. Dafür braucht es Fachwissen in Versicherung und Investment, eine objektive Einordnung und geeignete Vergleichsmöglichkeiten.“

Die BCA unterstützt ihre Vermittler mit fachlichem Support, Webinaren, einem Vorsorgerechner sowie kostenfreien Musterbriefen für Riester- und Nicht-Riester-Kunden. Als Service-Manufaktur verbindet sie persönliche Unterstützung mit digitalen Lösungen und schafft damit Freiräume für die individuelle Beratung.

„Das Altersvorsorgedepot ist mehr als ein Nachfolgeprodukt für Riester. Es eröffnet neue Möglichkeiten für eine kapitalmarktorientierte private Vorsorge und spricht auch Selbstständige, Freiberufler und jüngere Zielgruppen an. Vermittler übernehmen dabei eine zentrale Lotsenfunktion“, so Ulbricht.

Der vollständige ALTERSVORSORGE RADAR 09/2026 steht hier zur Verfügung:

ALTERSVORSORGE RADAR 09/2026

Altersvorsorgereformgesetz: Einordnung auf der BCA-Website

Auf der zentralen Themenseite der BCA AG finden Vermittler und Medienvertreter Informationen zum Altersvorsorgedepot, regulatorische Hintergründe, operative Unterstützung sowie aktuelle Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren.

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BCA AG

Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt zu den großen Allfinanz-Maklerpools in Deutschland. Seit 1985 steht das Unternehmen für die konsequente Unabhängigkeit freier Vermittler sowie für umfassende Unterstützung durch persönliche und digitale Serviceleistungen. Mit rund 9.000 Vertriebspartnern und 120 Mitarbeitenden erzielte das Unternehmen im Jahr 2025 einen Gesamtumsatz von 88,8 Mio. Euro.

Als Servicemanufaktur unterstützt die BCA mit ihrem Leistungsversprechen „Gemeinsam mehr erreichen“ sämtliche Geschäftsmodelle im Versicherungs-, Vorsorge- und Investmentvertrieb. Zur BCA-Gruppe gehört zudem die BfV Bank für Vermögen AG, die das Angebot unter anderem um Vermögensverwaltungskonzepte und ein Haftungsdach ergänzt. Moderne Vertriebsunterstützung bietet die BCA unter anderem mit der Vermittlerplattform DIVA, der Kunden-App „Ihr FinanzCockpit“, dem DIVA Portfolio Builder und dem Investment-Shop.

Als verlässliche Heimat für selbstständige Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler verfolgt die BCA das Ziel, die unternehmerische Unabhängigkeit ihrer Vertriebspartner langfristig zu sichern und sie in allen Phasen ihres Geschäftsmodells partnerschaftlich zu begleiten.

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