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Wann ein Rücktritt vom Autokauf ausgeschlossen ist

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Käufer eines gebrauchten Jaguars konnte nicht wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, weil er dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Prüfung des behaupteten Mangels gegeben hatte. Obwohl der Wagen angeblich Kühlwasser verlor, weigerte sich der Käufer, ihn ohne vorherige verbindliche Reparaturzusage in die Werkstatt zu bringen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Landau, welches klarstellte, dass ein Verkäufer zunächst das Recht hat, den Mangel selbst zu untersuchen und gegebenenfalls nachzubessern Az.: 3 O 10/25. Eine vorherige Garantie für die Reparatur schuldet er nicht. Da der Käufer die Prüfung verhinderte, war ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Landau .

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