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Unfall auf Hunderunde kann Arbeitsunfall sein

(lifePR) (Düsseldorf, )
Nimmt eine ehrenamtliche Helferin eines Tierheims durch regelmäßige Tätigkeiten für den Verein eine arbeitnehmerähnliche Position ein, ist sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau mehrmals die Woche ehrenamtlich mit Hunden eines Tierheims Gassirunden drehte. Während einer dieser Ausflüge rutschte die Frau aus und brach sich das Sprunggelenk. Nach anfänglicher Weigerung der Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall einzustufen, landete der Fall vor Gericht. Doch die Richter sahen hier einen klassischen Arbeitsunfall, da die Frau stark in die Tätigkeit des Tierheims eingegliedert sei (Sozialgericht Oldenburg, Az.: S 73 U 162/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Oldenburg .

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