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Rauchmelder gehören in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure

ARAG Verbrauchertipps zu Rauchmeldern / ARAG Experten über die Lebensretter an der Decke

(lifePR) (Düsseldorf, )
Rauchmelder gehören in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Flure, so steht es in den meisten Landesbauordnungen. Ausnahmen gibt es in einigen Bundesländern beispielsweise für Sonderbauten oder besondere Gebäude wie etwa Hochhäuser. Mieter müssen aber auch den Einbau von Rauchmeldern in den Räumen dulden, für die die Landesbauordnung das gar nicht vorsieht. Diese Erfahrung musste ein Mieter in Sachsen-Anhalt vor dem Amtsgericht Halle/Saale machen. Seine Vermieterin wollte auch im Wohnzimmer einen Rauchmelder installieren. Der Mieter – ein starker Raucher – wehrte sich mit dem Verweis, dass der Einbau nur in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren vorgeschrieben sei. Dass der Raum nicht als Schlaf-, sondern als Wohnzimmer genutzt würde, sei irrelevant, antwortete der Richter. Erstens entstünden die meisten Brände in Wohnzimmern, zweitens sei entscheidend, ob ein Raum als Schlafraum genutzt werden könne – und das traf auf das Wohnzimmer zu. Damit musste der Mieter den Einbau hinnehmen (Az.: 99 C 2552/13).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

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