Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1078338

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Jennifer Kallweit +49 211 9633115
Logo der Firma ARAG SE

In welchem Land darf bei Gepäckverlust geklagt werden?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Fluggäste nach dem Verlust ihres Gepäcks nicht automatisch an ihrem Wohnsitz klagen können, nur weil sie den Flug online gebucht haben. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Reisende aus Spanien nach dem Verlust ihres aufgegebenen Gepäckstücks auf einem Inlandsflug von Madrid nach Barcelona Schadensersatz vor einem Gericht an ihrem Wohnort verlangt. Der EuGH stellte jedoch klar, dass für die gerichtliche Zuständigkeit die Regelungen des Montrealer Übereinkommens maßgeblich sind und das Gericht am Wohnsitz des Reisenden nicht allein deshalb zuständig wird, weil der Beförderungsvertrag über das Internet abgeschlossen wurde. Auch aus dem Umstand, dass das verlorene Gepäck gesondert aufgegeben wurde, ergibt sich keine Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz. Die Gepäckbeförderung sei lediglich eine Nebenleistung des Luftbeförderungsvertrags und begründe keinen eigenständigen Gerichtsstand. Für die Bestimmung des zuständigen Gerichts komme es auf den Vertrag über die Luftbeförderung des Reisenden an. In diesem Fall hätte die Klage auf Schadensersatz am Geschäftssitz der Fluggesellschaft erhoben werden müssen, also in Madrid oder Barcelona (Az.: C-876/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.