Eine Hundehalterin muss nach einem Pfiff mit der Hundepfeife nicht für den Sturz eines Reiters vom Pferd haften. Im verhandelten Fall wurden ein Mann und seine Begleiterin bei einem Ausritt von ihren Pferden abgeworfen und verletzten sich dabei. Ursache für den Unfall war ein freilaufender Hund. Der folgte den Reitern, erreichte diese aber nicht. Die Hundehalterin hatte zuvor zweimal gepfiffen. Ihr Hund folgte prompt dem hohen Ton der Hundepfeife. Allerdings reagierten auch die Pferde – sie gingen durch. Die Haftpflichtversicherung der betroffenen Hundehalterin zahlte dem Kläger ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro. Das war dem Reiter aber nicht genug: Er klagte auf weitere 4.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für alle Unfallfolgen hafte. Die zuständigen Richter bewerteten die Hundepfiffe allerdings „als angemessene und naheliegende Reaktion der Beklagten auf das Verhalten des Hundes“. Der Kläger konnte auch nicht beweisen, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht wurde, ergänzen ARAG Experten (OLG Karlsruhe, Az.: 7 U 200/16).
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Hundepfeife: Nichts für Pferde
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