Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 333150

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Fiktive Einkommen bleiben statthaft

(lifePR) (Düsseldorf, )
Geschiedene Eltern, die sich um die Zahlung des Kindesunterhalts drücken wollen, können nicht immer nur auf ein geringes reales Gehalt verweisen. Denn für die Berechnung des zu zahlenden Unterhalts muss laut ARAG Experten nicht unbedingt das tatsächliche Einkommen, sondern kann auch ein fiktives und somit höheres Einkommen herangezogen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige eine mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in mehreren Beschlüssen (zB: 1 BvR 774/10). Das fiktive Einkommen müsse allerdings objektiv erzielbar sein, betonten die höchsten deutschen Richter. Die zuständigen Gerichte müssen darum bei der Bestimmung des Unterhalts prüfen, ob der Unterhaltspflichtige die persönlichen Voraussetzungen für einen besser bezahlten Job hat und auch ob genügend Arbeitsstellen verfügbar sind. In den verhandelten Streitfällen war dies nicht ausreichend geprüft worden, weshalb die in Trennung oder Scheidung lebenden Väter hier nicht zu höheren Zahlungen gezwungen werden durften.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.