Wenn der vierbeinige Liebling lebensbedrohlich erkrankt, gibt es nur eins: Ab in die Tierklinik! ARAG Experten gehen der Frage nach, ob die Sorge um das Tier dabei auch einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln rechtfertigt. Aber bei aller Tierliebe: Wer auf dem Weg zum Tierarzt zum Raser wird, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen. Denn trotz aller Sorge haben die Verkehrsregeln Priorität, da andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen. Die ARAG Experten berichten von einem konkreten Fall, bei dem das ängstliche Frauchen die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritt, um ihren schwer erkrankten Hund möglichst schnell zum Arzt zu bringen. Die Richter berücksichtigten allerdings u.a. die besondere Stresssituation der Frau, die schließlich nur 35 Euro statt der Regelbuße von 80 Euro zahlen musste (Amtsgericht Koblenz, Az.: 2010 Js 43957/12.34 OWi).
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