„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es berücksichtigt, dass es neben einer guten Note – die weiterhin wichtig bleiben wird – auch weitere und andere Faktoren gibt, die zeigen, ob ein Studienplatzbewerber auch ein guter Arzt sein könnte. Bund und Länder sind nun aufgefordert, bis Ende 2019 einen entsprechenden Rahmen zu schaffen. Die entsprechenden Faktoren müssen aufgenommen, Maßnahmen wie Bewerbergespräche verbindlich geregelt werden. Das macht das Auswahlverfahren natürlich aufwändiger – hier müssen die Länder den Hochschulen dann auch whw btvobuaqrdn Mktgptkebv yerclirig.“
Gassen begrüßt Urteil zur Studienplatzvergabe
Medizinstudium - Das Bundesverfassungsgericht beurteilt das Auswahlverfahren als teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar / Die KBV befürwortet eine Reform
„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es berücksichtigt, dass es neben einer guten Note – die weiterhin wichtig bleiben wird – auch weitere und andere Faktoren gibt, die zeigen, ob ein Studienplatzbewerber auch ein guter Arzt sein könnte. Bund und Länder sind nun aufgefordert, bis Ende 2019 einen entsprechenden Rahmen zu schaffen. Die entsprechenden Faktoren müssen aufgenommen, Maßnahmen wie Bewerbergespräche verbindlich geregelt werden. Das macht das Auswahlverfahren natürlich aufwändiger – hier müssen die Länder den Hochschulen dann auch whw btvobuaqrdn Mktgptkebv yerclirig.“