Bundesrat verabschiedet Jahressteuergesetz 2022 – deutliche Erhöhung der Belastung mit Erbschaft- und Schenkungssteuer auf Immobilien ab 2023
(lifePR) (Berlin, )„Der Bundesrat hat es verpasst, das Paket im Vermittlungsausschuss noch einmal aufzumachen, um direkt die Freibeträge anzupassen, die letztmals 2008 bestimmt wurden. Erben von Mehrfamilienhäusern werden gezwungen sein, diese zu verkaufen, was zu einer Konzentration des Wohnungsbestandes bei größeren Anbietern führen kann. 60 bis 70 Prozent des Wohnungsbestandes sind in der Hand von Klein- und Amateurvermietern, was prinzipiell gut ist, da diese nicht primär renditeorientiert sind und es einen Großteil der Altersvorsorge ausmacht. Erben von Mehrfamilienhäusern sollte es ermöglicht werden, dieses zu behalten, indem der Gesetzgeber den Bewertungsabschlag für vermietete Grundstücke von derzeit zehn auf 25 Prozent anhebt. Er könnte Erleichterungen auch davon abhängig machen, dass der neue Eigentümer den Bestand energetisch saniert oder keine Miete oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Nachdem nun nicht der Vermittlungsausschuss involviert wird, können auch diese Themen angegangen werden. Das muss aber zügig erfolgen – ohne Grundsatzdiskussion.“