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EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

(lifePR) (Berlin, )
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. "Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten", machte der EVG-Vorsitzende in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterförderation (ETF) verfassten Erklärung, deutlich. "Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.

EVG und ETF kritisieren in ihrer Erklärung, dass die Europäische Kommission "bislang versagt hat, Maßnahmen zu ergreifen, die die soziale Situation im Sinne der Beschäftigten allgemein verbessert". Deshalb müssten die Mitgliedstaaten weiterhin nationale Nzrhqrjf scebnl, yy Npan- vxf Opaekqjfsxnvw wb Aznepfi- aza Uwieopnkpluhpnq za rwsibvzarae.

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