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Uwe Reitz
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EVG fordert mehr Schutz vor Lohn- und Sozialdumping im Vergabegesetz
Der Entwurf stelle zwar klar, dass die Aufgabenträger des Bahn- und Busverkehrs in ihren Ausschreibungsbedingungen vorschreiben können, dass der neue Betreiber die bisher Beschäftigten übernimmt. "Die jetzige Formulierung ist uns aber zu wenig", sagte Kirchner. "Wir brauchen eine Muss-Vorschrift, die für alle Vergabeverfahren gilt. Sonst wird nicht verhindert, dass Wettbewerb weiterhin auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen wird", stellte er fest..
Werden Strecken neu ausgeschrieben, verliert häufig der Anbieter, der seine Mitarbeiter gut bezahlt oder die besseren Sozialleistungen bietet. In der Folge würden diese Beschäftigten, die bisher ihre Arbeit stets tadellos erledigt hätten, ihren Arbeitsplatz verlieren - oder könnten nur zu schlechteren Konditionen zum neuen Anbieter wechseln. "Das halten wir für unzumutbar, zumal ältere, erfahrene Kolleginnen und Kollegen in solchen Fällen oft besonders benachteiligt würden", machte Kirchner deutlich.
Da Nahverkehrsleistungen in der Regel alle 5 bis 15 Jahre neu ausgeschrieben würden, müssten beispielsweise Zugbegleiter, Lokführer, Werkstatt- und Vertriebspersonal bis zu fünfmal in ihrem Berufsleben damit rechnen, so ihren Arbeitsplatz zu verlieren. "Und das nur, weil die Politik die Rahmenbedingungen nicht verändert", kritisierte Kirchner.
"Wir als EVG fordern, dass im Vergabegesetz die Kann-Vorschrift in eine Muss-Vorschrift geändert wird", so Kirchner. Die EU-Verordnung 1370/2007 sehe diese Möglichkeit vor. In anderen Ländern - etwa den Niederlanden, in Dänemark, in Großbritannien, Frankreich und Italien - gebe es entsprechende gesetzliche Regelungen bereits. "Warum dann nicht auch in Deutschland", fragte Kirchner? Dafür werde sich die EVG im jetzigen Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck einsetzen.
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