"Jede Anwältin, jeder Anwalt muss von Anfang an die berufsrechtlichen Grundlagen seiner Profession kenne", so Ewer. An der Universität oder im Referendariat kommt der zukünftige Anwalt aber nur selten mit seinem Berufsrecht in Berührung. Das Problem ist seit langem bekannt. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesgesetzgeber sind bislang untätig geblieben.
Der DAV schlägt eine Ergänzung von § 12 BRAO vor.
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