Eine Frau, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, wollte wissen, ob sie noch Halbgeschwister hat und verlangte entsprechende Auskunft. Einen Anspruch auf Auskunft darüber, wie oft die Samenspenden ihres biologischen Vaters verwendet wurden oder wie viele Halbgeschwister existieren, hat sie jedoch nicht. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, welches ein Auskunftsrecht verneinte (Az.: 17 U 60/24).
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