Ziel des Austausches war die Vertiefung und Verbesserung der langjährigen guten Zusammenarbeit des Rentenversicherungsträgers mit dem Sozialgericht. Im Mittelpunkt stand die Erörterung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit, auch um die Verfahrensdauer für die Versicherten/Kläger zu verkürzen.
In einer Vielzahl der Verfahren vor dem Sozialgericht sind medizinische Sachverhalte streitentscheidend. Ein Schwerpunkt des Erfahrungsaustausches war daher die medizinische Beurteilung des Leistungsvermögens sowie Fragen rund um die Leistungen zur Teilhabe (medizinische und berufliche Rehabilitation).
Großen Raum nahm die Diskussion zur gerichtsinternen Mediation
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