- Bei größerem Vermögen: Der Erbschafts- und Schenkungsteuerfreibetrag steigt durch die Heirat von 20.000 auf 500.000 Euro
- Bei größerem Gehaltsunterschied profitieren Sie vom Ehegattensplitting
- Wenn ein Partner hohe Kapitalerträge hat und der andere nicht (durch Ausschöpfen des nicht genutzten Sparerfreibetrags)
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