OLG München, Az. 20 U 4661/10
Hintergrundinformation:
Auch eine Skipiste ist kein rechtsfreier Raum. Denn hier können ernsthafte Unfälle stattfinden, die das Leben der Beteiligten für immer beeinträchtigen. Um solche Unfälle möglichst zu verhindern und für unbesorgten Pistenspaß zu sorgen, hat der internationale Skisportverband FIS Verkehrsregeln aufgestellt. Diese sind zwar kein Gesetz, werden
Ucgsgusgzakexkyyt Qckqgbg, Bimcjn vhk 23.45.5710, Nb. 85 Q 3716/78