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Grillen im eigenen Garten: So vermeiden Sie Ärger

(lifePR) (Stuttgart, )
Gemütlich mit Freunden zu grillen und anschließend gemeinsam Fußball zu schauen gehört für viele zur WM dazu. Der eigene Garten ist dabei oftmals beliebter Austragungsort für die Grillparty. Doch damit verbundener Geruch und Lärm können auch den entspanntesten Nachbarn auf die Palme bringen. Was erlaubt ist und wie sich Ärger vermeiden lässt, erklärt die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).

Feste Bestimmungen zum Grillgenuss im eigenen Garten gibt es vom Gesetzgeber nicht. Jedoch ist das Gebot der Rücksichtnahme im nachbarschaftlichen Zusammenleben oberstes Prinzip. Fühlt sich ein Nachbar durch sehr häufiges Brutzeln gestört, kann er gegebenenfalls gerichtlich gegen den Griller vorgehen. Zudem kann die Polizei das Grillen untersagen und mit Bußgeldern drohen.

Deshalb ist es wichtig, dass Eigentümer ihre Nachbarn rechtzeitig über das Vorhaben informieren. Außerdem sollte der Grill so ausgerichtet sein, dass kein Qualm in die Wohnräume und insbesondere nicht in die Schlafräume des Nachbarn eindringt. Dazu sollte er so weit wie möglich vom Nachbarhaus entfernt platziert sein.

Während Grillsaison gelten gesetzliche Vorschriften zur Lärmbelästigung

Auch die Häufigkeit des Grillvergnügens ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings gibt es dazu gerichtliche Einzelentscheidungen, die besagen, dass nur einmal im Monat gegrillt werden darf. Allgemein gilt: Innerhalb der gesetzlichen Vorschriften müssen die Nachbarn die Grillpartys dulden. Während der Grillsaison gilt deshalb dieselbe Regel wie in der übrigen Zeit des Jahres: Ab 22 Uhr ist die Geräuschkulisse auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und die Feier sollte gegebenenfalls nach drinnen verlegt werden.

Wer unter allen Umständen Ärger mit seinen Nachbarn vermeiden möchte, sollte auf einen Elektrogrill ausweichen. Dieser verursacht keinen Qualm und gibt damit wenig Anlass für Beschwerden. Allein über Fleischgeruch während des Grillens dürfen sich Nachbarn nicht beschweren.

Berücksichtigen Grillfreunde die Bedürfnisse ihres Umfelds, spricht also nichts gegen eine fröhliche Grillparty. Ein letzter Tipp: Wer seine Nachbarn zu der Feier einlädt, kann Beschwerden oft von vornherein eindämmen.

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Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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