Der Akademische Senat begründet die Notwendigkeit der vertraglich vereinbarten Zuwendungen wie folgt:
- „Die khb hat schon seit den sog. Nullerjahren einen erheblichen Sparbeitrag geleistet und ist seitdem strukturell unterfinanziert; dies zeigt sich auch an den quasi nicht vorhandenen Rücklagen.“
- „Es gibt keinerlei Personalreserven, um wichtige Querschnittsthemen (Nachhaltigkeit, Diversity, Digitalisierung etc.) zu bearbeiten. Bei Umsetzung der Sparvorgaben können noch nicht einmal Kernaufgaben in Studium und Lehre ordnungsgemäß ausgeführt werden.“
- „Hohe Tarif- und Besoldungsabschlüsse sind getroffen worden und sind weiter zu erwarten. Das Einpendeln der Energiepreise erfolgt auf hohem bis sehr hohem Niveau.“
- „Die Wirkung der Inflation kommt erst jetzt richtig bei den Hochschulen an: Dienstleister erhöhen die Preise zum Teil zweistellig.“
- „Digitalisierung und Modernisierung (baulich, organisatorisch und infrastrukturell) benötigen Investitionsmittel.“
- „Verstärkend für die khb wirken die Kürzungen im Kulturetat, durch die Kooperationsmöglichkeiten entfallen.“
Der Akademische Senat bittet die Hochschulleitung auch, „alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und ggf. rechtliche Schritte zu unternehmen“. Die Hochschulleitung nimmt die Gespräche über mögliche Verhandlungen für den Hochschulvertrag 2024-2028 am 23. Januar 2025 mit dem Berliner Senat wieder auf.