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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Wintergärten zum Nulltarif?

Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht

(lifePR) (Mainz, )
Zur Vorsicht mahnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., wenn am Telefon Wintergärten zum Nulltarif angeboten werden. Derzeit erhält sie zunehmend Anfragen kritischer Hausbesitzer aus dem Raum Trier, denen ein solches Angebot unterbreitet wurde. Die Masche läuft immer nach dem gleichen Muster ab: Eine Firma wirbt in einem unerbetenen Telefonanruf für einen angeblich kostenlosen Wintergarten. Zeigt der Hausbesitzer Interesse, wird ein Vertreterbesuch vereinbart.

Finanziert werden soll der Bau des Wintergartens im Rahmen eines "Partnerschaftsvertrages" durch Werbeaktivitäten des Bauherrn. Dieser soll Besichtigungen für Interessenten ermöglichen, Werbeschilder am Wintergarten anbringen, Prospekte verteilen und Werbeständer aufstellen. Werden dadurch weitere Vertragsabschlüsse vermittelt, winken laut Anbieter saftige Provisionen.

Der Haken an der Sache: Der Wintergarten, der bis zu 60.000 € kosten kann, muss zunächst komplett bezahlt werden. Erst nach vollständiger Zahlung wird ein etwaiger Anspruch auf Provision aus den vermittelten Vertragsabschlüssen fällig. Aber: Ob und in welcher Höhe der Verbraucher jemals tatsächlich Provision bezieht, ist mehr als fraglich.

Die Verbraucherzentrale mahnt dringend zur Vorsicht und rät:

- Schließen Sie nicht unüberlegt solche finanziell weit reichende Geschäfte ab.
- Verlassen Sie sich nicht auf hohe Provisionen.
- Vertrauen Sie nicht auf blumige, mündliche Versprechungen.
- Vergleichen Sie mündliche Zusagen und Vertragsinhalt.
- Prüfen Sie den Vertrag und das Kleingedruckte in Ruhe, bevor Sie unterschreiben.
- Lassen Sie sich nicht durch das Angebot von zeitlich befristeten Sonderpreisen unter Druck setzen.
- Holen Sie Vergleichsangebote von örtlichen Anbietern ein, damit sich das vermeintliche Schnäppchen nicht als teuer erkaufte Fehlinvestition entpuppt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass abgeschlossene Verträge in der Regel bindend sind. Verträge, die in der Privatwohnung zustande kommen, können unter bestimmten Umständen widerrufen werden. Dies gilt aber nicht, wenn der Vertreter ausdrücklich bestellt wurde. Hat der Verkäufer seinen Kunden irregeführt oder getäuscht, kommt möglicherweise eine Anfechtung des Vertrages in Betracht. Hier trägt jedoch der Verbraucher die Beweispflicht.

Wer ein Angebot prüfen lassen will oder Fragen zu einem abgeschlossenen Vertrag hat, kann sich an die örtlichen Verbraucherberatungsstellen oder telefonisch unter der 01805 - 60 75 60 20 an das landesweite Informationstelefon Energie und Bauen wenden. Das Telefon ist montags und donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr, sowie dienstags von 9 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr geschaltet (0,14 € pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen).
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