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Sonova Fusionskontrolle Update Nr. 5

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt heute in seinem formellen Entscheid, dass es nicht zum Erlass vorsorglicher Massnahmen im Fall von Zusammenschlussverboten ermächtigt sei

(lifePR) (Stäfa, )
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute seinen formellen Entscheid über den Vollzug der Akquisition der ReSound Gruppe durch Sonova bekannt gegeben. Das OLG Düsseldorf erachtet sich als nicht ermächtigt zum Erlass vorsorglicher Massnahmen im Fall von Zusammenschlussverboten.

Gemäss den Bestimmungen des Aktienkaufsvertrags zwischen Sonova und GN Store Nord A/S können die Parteien die Transaktion abbrechen, sofern bis zum 15. August 2007 die Bedingungen für den Zusammenschluss (einschliesslich Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden)nicht erfüllt sind. Nachdem das Beschwerdeverfahren vor den deutschen Gerichten in der Hauptsache Monate oder gar Jahre dauern kann, plant Sonova, die Transaktion am 15. August 2007 zu beenden. Der Erwerb der ReSound Gruppe wird also nicht weiter verfolgt.

Die nicht wiederkehrenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von ca. CHF 36 Mio. werden in diesem Geschäftsjahr vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet.

Davon wurden im letzten Geschäftsjahr 2006/07 bereits CHF 19 Mio. aufgewendet, so dass sich der liquiditätswirksame Effekt im aktuellen Geschäftsjahr 2007/08 auf ca. CHF 17 Mio. reduzieren wird.

Hintergrund

Das Deutsche Bundeskartellamt (BKartA) hat Sonova am 11. April 2007 den Vollzug der Akquisition der ReSound Gruppe weltweit untersagt. Sonova akzeptierte den Entscheid des Bundeskartellamtes nicht und hat am 2. Mai 2007 beim zuständigen Gericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschwerde eingereicht. Die Sonova Gruppe hat mit Ausnahme des Deutschen Bundeskartellamts von allen zuständigen Wettbewerbsbehörden die für den Vollzug der Akquisition der ReSound Gruppe erforderlichen Genehmigungen erhalten.

Sonova Holding AG

Sonova steht für innovative Lösungen rund um das Thema Hören. Die global tätige Firmengruppe ist einer der drei grössten Hersteller von Hörsystemen weltweit, Marktführer in der drahtlosen Kommunikation für audiologische Anwendungen und Anbieter professioneller Lösungen zum Schutz des Gehörs. Sonova verfolgt eine klare Wachstumsstrategie und will weiterhin nachhaltig Marktanteile gewinnen. Dazu baut sie die bestehenden Geschäftsfelder kontinuierlich aus und expandiert in zusätzliche Bereiche der Hörindustrie.

Sonova ist in über 90 Ländern vertreten. Die rund 4’000 Mitarbeitenden erzielten im Geschäftsjahr 2006/07 einen Umsatz von CHF 1,073 Mrd. sowie einen Reingewinn von CHF 243 Mio. Die finanzkräftige Firmengruppe setzt erfolgreich auf Innovation, Kundennähe und pro-aktive Kostenkontrolle.

Hören ist ein Megatrend unserer Gesellschaft. Das Bedürfnis nach Kommunikation und das Angebot an Audioinhalten wie Sprache und Musik steigen stetig an und damit auch die Bedeutung des Hörens. Bedingt durch das höhere Lebensalter und schädliche Umwelteinflüsse leben immer mehr Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen. Erst jeder Fünfte macht heute von professionellen Hörlösungen Gebrauch.

Deshalb will Sonova die breite Öffentlichkeit für die Wichtigkeit des Hörens sensibilisieren, die sozialen und emotionalen Konsequenzen von Hörverlust aufzeigen und über Lösungen informieren. So machen sich im Rahmen der Hear the World Initiative berühmte Persönlichkeiten für besseres Hören stark.

Seit über 60 Jahren sorgt Sonova erfolgreich für besseres Verstehen und ist optimal positioniert, um von den Trends dieser Wachstumsindustrie zu profitieren.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.sonova.com Sonova Aktien (Ticker-Symbol: SOON) sind seit 1994 an der SWX Swiss Exchange kotiert

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