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Rechtsanwaltskammer Celle

Rechtssicherheit in der Patchwork-Familie

Eine anwaltliche Beratung hilft

(lifePR) (Celle, )
Früher nannte man die neue Frau von Papa oder den neuen Mann von Mama Stiefmutter oder –vater. Heute heißt eine neu zusammen gewürfelte Familie „Patchwork-Familie“. Das klingt auch viel lustiger. Doch die neue Partnerschaft muss viele Probleme bewältigen.

Geschiedene Eltern behalten heute in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Der Elternteil, bei dem die Kinder nach Trennung und Scheidung leben, entscheidet allein über alle alltäglichen Fragen, wie normale Arztbesuche, Fragen der Ernährung, der Erziehung und des Umgangs mit Freunden etc. Bei grundsätzlichen Fragen wie z.B. bei Operationen oder der Auswahl der weiterführenden Schule müssen die geschiedenen Eltern jedoch gemeinsam entscheiden.

Oftmals erfordern die Umstände es jedoch, dass auch der neue Lebenspartner Entscheidungen des täglichen Lebens trifft. Um hier eine Legitimation zu schaffen, sollte der neue Partner mit einer Vollmacht versehen werden, damit er alltägliche Dinge regeln kann, z. B. das Kind zum Arzt begleiten oder am Elternsprechtag teilnehmen.

Besondere Bedeutung haben im Rahmen der Patchwork-Familien finanzielle Fragen. Der geschiedene Partner muss grundsätzlich Unterhalt für seine Kinder leisten. Die Lebenspartner in der Patchwork-Familie haben gegenüber den mit in die Beziehung gebrachten Kindern des anderen keine Verpflichtungen.

Lebt die geschiedene Ehefrau mit einem neuen Partner zusammen, kann der Ex-Ehemann die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten zunächst geringfügig und dann nach zwei bis drei Jahren des Zusammenlebens deutlich reduzieren. Spätestens mit einer Wiederheirat des Ex-Ehegatten entfallen dessen Unterhaltsansprüche vollständig.

Stirbt ein Partner aus einer Patchwork-Beziehung, erhält nicht der Lebensgefährte oder neue Ehepartner, sondern der geschiedene Partner das Sorgerecht für minderjährige Kinder aus der geschiedenen Ehe. Ist ein Erbe vorhanden, erhält damit auch der geschiedene Ehepartner Zugriff auf das von den Kindern ererbte Vermögen. Wer dies verhindern will, sollte zusammen mit einem Anwalt ein entsprechendes Testament aufsetzen. Auch der Lebenspartner in einer Patchwork-Familie erhält im Todesfall des Partners ohne testamentarische Regelung keinen Erbteil.

Problematisch ist oftmals auch die Frage des Nachnamens. Kinder behalten grundsätzlich den Nachnamen, den sie seit Geburt führen, unabhängig von Scheidung und Wiederverheiratung der Eltern. Bei Wiederverheiratung eines Elternteils besteht allerdings die Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung, soweit der andere leibliche Elternteil zustimmt und die Namensänderung auch von dem betroffenen Kind gewünscht wird.

Verweigert hingegen der andere Elternteil die Zustimmung zur Namensänderung, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Gericht entscheiden zu lassen. Dieses wird eine Namensänderung jedoch nur zulassen, wenn eine solche für das psychische Wohlergehen des Kindes unabdingbar notwendig ist.

Zerbricht auch die neue Patchwork-Familie, besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, dass der Lebenspartner ein Umgangsrecht mit dem Kind des Ex-Partners erhält, wenn dieses dem Kindeswohl dient.

Partner einer Patchwork-Familie mit Kindern sollten sich über die verschiedenen Problemstellungen anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwälte nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Celle telefonisch.

Zur Rechtsanwaltskammer Celle gehören die beim Oberlandesgericht Celle sowie bei den Landgerichten Hannover, Hildesheim, Bückeburg, Stade, Verden und Lüneburg zugelassenen Rechtsanwälte.
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