Nachdem das Gesetzespaket in Rekordgeschwindigkeit von Bundestag und Bundesrat durchgewunken wurde und nicht zuletzt deshalb herbe Kritik von Verbraucherschützern wie LV-Doktor erntete, hatte sich der Bund der Versicherten vor Kurzem in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten gewandt. In dem Schriftstück forderte der BdV Gauck auf, das Gesetz und dessen Umsetzung noch einmal verfassungsrechtlich zu prüfen. Die Hoffnung, das Inkrafttreten des Gesetzes damit im letzten Moment zu verhindern oder zumindest zu verzögern, hat sich nun zerschlagen. Gauck hat der Benachteiligung von Lebensversicherungskunden mit seiner Unterschrift zugestimmt. Sehr traurig, wie LV-Doktor findet.
Kunden müssen kriselnde Lebensversicherer stützen
Dass der Bundespräsident nun ohne mit der Wimper zu zucken zulässt, dass Kunden mit ihren Ersparnissen für die selbstverschuldete Misere der Versicherungsunternehmen geradestehen stehen sollen, findet Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor, absolut inakzeptabel.
Notnagel Blitzkündigung - Bis Ende des Jahres Bewertungsreserven retten
Danach gefragt, was Kunden nun tun können, um sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren, antwortet der LV-Doktor-Pressesprecher: "Kunden, die ohnehin ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten dies so schnell wie möglich tun. Denn wer bis Dezember seine Lebensversicherung kündigen lässt, kann einen Großteil seiner Bewertungsreserven retten, wie GdV und Finanzministerium gegenüber Finanztip bereits bestätigt haben." Der Grund hierfür liegt in den Jahresdeklarationen der Versicherer für das laufende Geschäftsjahr, denn darin sind die Mindest- und Sockelbeteiligungen bereits festgelegt.
Professionelle Unterstützung sichert maximale Rückerstattungen
LV-Doktor rät jedoch gleichsam nur professionell Lebensversicherungen kündigen zu lassen. Der Grund hierfür liegt im Regulierungsverhalten der Assekuranzen. Wer also wirklich sichergehen möchte, dass er seine Police optimal verwerten kann und all das von der Versicherungsgesellschaft zurückbekommt, was ihm zusteht, sollte vom Profi auf dem Gebiet der Rückabwicklung seine Lebensversicherung kündigen lassen - von LV-Doktor.