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LV-Doktor strengt Vertragsverletzungsverfahren gegen Bundesrepublik an

(lifePR) (Zug, )
Am 24. Januar diesen Jahres eröffnete der Europäische Gerichtshof die mündliche Verhandlung zu der von LV-Doktor initiierten Frage der Europarechtskonformität der Jahresfrist in § 5 des Versicherungsvertragsgesetzes a.F. Während Versicherungswirtschaft, Verbraucher und Verbraucherschützer gespannt auf den Ausgang des Verfahrens warten, welches weitreichende Veränderungen für die Versicherungsbranche mit sich bringen könnte, bereitet die proConcept AG ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik vor, um der Problematik des Policenmodells ausreichend Rechnung zu tragen.

Bereits im Jahr 2005 befand die Europäische Kommission, dass das bis 2007 angebotene Policenmodell der deutschen Versicherungsbranche europäischen Richtlinien widerspricht und mahnte die Bundesrepublik deshalb ab. Um dem damals eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen, schaffte der Gesetzgeber im Jahr 2008 das Policenmodell gänzlich ab und setzte im Zuge der VVG-Reform die seit 2007 geltenden EU-Lebensversicherungsrichtlinien in nationales Recht um.

Abschaffung des Policenmodells verhindert weitere Verluste - bietet aber keine Entschädigung für Betroffene

Auch LV-Doktor teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, will sich mit der bloßen Abschaffung des Modells aber nicht zufrieden geben. Das erfolgreiche Projekt der proConcept AG kämpft seit Jahren für eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung für Versicherungsnehmer und setzt sich dafür ein, dass (ehemalige) Versicherungskunden alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer angemessenen Verzinsung zurück erhalten, wenn sie ihre Lebens- oder Rentenversicherungsverträge vorzeitig kündigen. Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, und sein Team sind der Meinung, dass die Abschaffung des Policenmodells zwar weitere Verluste verhindert, kritisieren aber gleichsam, dass die Abschaffung keinerlei Erstattungspflichten für Geschädigte impliziert.

LV-Doktor fordert Nachzahlungen für Geschädigte des Policenmodells

Nach Auffassung des Projektteams und dessen angegliedertem Anwaltsnetzwerk sind alle deutschen zwischen 1994 und 2008 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig. Und trotz der Reformbemühungen der Bundesrepublik stünde den Kunden die Auszahlung aller bis dato eingezahlten Beiträge nebst branchenüblicher Verzinsung zu. Betroffen sind dabei rund 40 Millionen Versicherungsverträge mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Milliarden Euro.

Europäische Kommission befindet Vorgehen deutscher Gerichte für unzulässig

Im Anschluss an die Eröffnung der mündlichen Verhandlung zur Frage der Jahresfrist in § 5a VVG a.F. verständigten sich abgesandte Vertreter des LV-Doktor-Teams, die den Verfahrensbeginn in Luxemburg vor Ort verfolgten, mit der Europäischen Kommission, um die Thematik des Policenmodells zu erörtern. Die Europäische Kommission gab dabei zu verstehen, dass Sie die Meinung von LV-Doktor nach wie vor teile und das Policenmodell als europarechtswidrig erachte. Zwar habe die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes durchaus weitere Schäden verhindert, dennoch stelle der Umstand, dass die deutschen Gerichte jene Fälle, die die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells behandeln, nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, möglicherweise einen guten Grund für ein neuerliches Vertragsverletzungsverfahren dar.

Über die streitgegenständliche Rechtsfrage zur Europarechtskonformität des Policenmodells darf nach geltendem Recht nur der EuGH entscheiden, auch wenn die Klagen nicht direkt dort eingereicht werden können, sondern die gesetzlich vorgeschriebenen rechtlichen Instanzen durchlaufen müssen.

Wissenschaftlicher Beirat der proConcept AG hat Vorprüfung beendet - Vertragsverletzungsverfahren in Vorbereitung

Im Anschluss an die positive Einschätzung durch die Europäische Kommission hat der wissenschaftliche Beirat der proConcept AG die Umsetzung eines Vertragsverletzungsverfahrens eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass durchaus gute Erfolgschancen bestehen. Ergänzend zu verschiedenen Verfahren am Bundesverfassungsgericht und der beim EuGH rechtsanhängigen Frage der Jahresfrist bereiten die LV-Doktor-Anwälte aktuell ein entsprechendes Verfahren vor.

Begünstigend wirkt sich dabei vor allem die Tatsache aus, dass LV-Doktor durch tausende geführte Verfahren die Kommission mit ausreichend Belegen und Fakten versorgen kann. Ein Vorteil, der allein dem gut strukturierten und vernetzten Anwaltsteam zu verdanken ist.

Mögliche Folgen für die Versicherungsbranche

Hätte die proConcept AG mit dem Vertragsverletzungsverfahren Erfolg, würden alle Verfahren, die das Unternehmen bisher nicht zu einem positiven Abschluss bringen konnte, neue Relevanz erlangen. Als "Beweismaterial" würden sie gewissermaßen dazu dienen, Millionen anderer Versicherter zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Tatsache, dass die LV-Doktor-Datenbank tausende relevante Fälle umfasst, dürfte den Versicherern im Hinblick auf ein Vertragsverletzungsverfahren Unbehagen bereiten. Jens Heidenreich und sein Team sind deshalb gespannt, wann erste Vergleichsangebote eingehen.

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

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